Stand: 7.10.2024
Stand: 7.10.2024
Hier finden Sie alle Informationen zu Neuanmeldungen sowie Ab- oder Ummeldungen für Strom, Gas sowie Internet & TV.
Umzugskartons, Kautionen und Behördengänge - Umzüge sind leider alles andere als einfach und viele Dinge sind zu beachten. Die Energieversorgung ist eines der wichtigsten Themen. Nicht nur die alten Verträge müssen gekündigt werden, sondern auch neue abgeschlossen werden.
Mit der Salzburg AG starten Sie gut ins neue Zuhause. Denn sowohl Neuanmeldungen als auch Ab- oder Ummeldungen für Strom, Gas sowie Internet & TV sind ein Kinderspiel. Finden Sie heraus, welche Informationen benötigt werden und was Sie dabei beachten müssen.
Sie beziehen Ihre erste eigene Wohnung? Ziehen in ein neues Zuhause? Oder wollen von einem bestehenden Anbieter wechseln? Egal ob für Energie, Internet oder TV – die Salzburg AG ist für Sie da.
Für einen reibungslosen und schnellen Ablauf befolgen Sie für eine Neuanmeldung oder Ummeldung im Zuge eines Umzuges die folgenden Schritte:
Wenn Sie Strom der Salzburg AG für Ihr Zuhause beziehen wollen, sollten Sie sich im Idealfall direkt nach dem Einzug um die Stromanmeldung kümmern. Sie können die Stromanmeldung natürlich auch schon vorab durchführen, wenn Ihnen die aktuellen Zählerstände zur Verfügung stehen. Steht eine Anlage leer, wird diese binnen 4 Wochen abgeschaltet.
Folgende Informationen werden für die Anmeldung benötigt:
Sie haben alle Informationen beisammen? Dann nutzen Sie unser online Formular oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 660 660 an, um den Anmeldeprozess zu starten.
Ihre monatlichen Teilbeträge werden auf Basis der zuletzt erfassten Daten errechnet und können im Anschluss angepasst werden. Bei Erstbezug helfen Personenzahl und Wohnungsgröße bei der Schätzung.
Kund:innen der Salzburg AG sparen mit den sogenannten FreistromTagen zusätzlich. Ein solcher Tag ist ein 365stel des Energiepreises der Jahresabrechnung. Kurzum: Ein Gratis-Stromtag mit durchschnittlichem Verbrauch.
Sichern Sie sich gleich bei Neuabschluss eines Stromvertrags neun FreistromTage! Nur wenige Schritte trennen Sie davon:
Sie möchten aufgrund eines Umzuges einen Gasanschluss neu einrichten lassen oder Gas neu anmelden? Die Salzburg AG sorgt für die nötige Wärme in Ihrer Wohnung! Ähnlich wie bei der Stromanmeldung empfiehlt sich auch hier eine frühzeitige Anmeldung (idealerweise mit Bezug der Wohnung). Bevor Sie uns kostenlos unter 0800 / 660 660 anrufen, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen griffbereit haben:
Mieter:innen müssen Strom und/oder Gas für sich selbst anmelden. Um die Gas- und/oder Stromverträge von Vormieter:innen oder den Hausbesitzer:innen müssen Sie sich dabei nicht kümmern. Deren Abmeldung erfolgt automatisch mit Ihrer Anmeldung.
"Home is where my WIFI is" trifft mittlerweile auf nahezu jeden von uns zu. Mit dem Internet von der Salzburg AG bekommen Sie nicht nur schnelles Internet, sondern optional auch das Fernsehen in Form eines Kombiproduktes dazu.
Wie melden Sie Ihren Internet- und/oder Fernsehanschluss an?
Wenn Sie direkt am ersten Tag lossurfen wollen, empfiehlt sich eine Anmeldung spätestens 14 Tage vor dem Einzug.
Sie ziehen von der Stadt aufs Land? In die erste gemeinsame Wohnung? Oder ins Eigenheim? Auch wenn sich Ihre Adresse ändert, bleiben wir weiterhin Ihr verlässlicher Energieversorger.
Ändert sich hingegen nur Ihr Nachname, ist eine Ummeldung nicht notwendig. Schicken Sie uns dafür einfach den erforderlichen Beleg (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde) per Mail an kundenservice@salzburg-ag.at
Egal, welche Art von Energie - die Schritte für die Ummeldung aufgrund eines Umzugs sind immer dieselben: Zuerst müssen Sie den Strom und/oder das Gas für Ihre alte Adresse abmelden (Schritte für Auszug), um sie danach für Ihr neues Zuhause (Schritte für Anmeldung) anzumelden.
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, gilt es, zuerst zu prüfen, ob an der neuen Adresse dasselbe TV- oder Internetprodukt verfügbar ist:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie nicht nur an der neuen Adresse Strom und Gas anmelden, sondern auch die alten Verträge kündigen. Ansonsten erhalten Sie zukünftig Energierechnungen für zwei Wohnsitze.
Auch für das WLAN und den Internetanschluss sind Kündigungsfristen zu beachten, um sich doppelte Rechnungen zu ersparen. Wie Sie die Abmeldungen Ihres Strom-, Gas-, Internet- und/oder TV-Vertrags vornehmen können, erfahren Sie im Folgenden.
Sollten Sie einen Kundenportal-Zugang haben, funktioniert die Abmeldung am einfachsten über das Kundenportal der Salzburg AG.
Bei einer Kündigung des Strom- und Gasvertrages müssen die Mindestlaufzeiten (in Österreich max. ein Jahr) sowie Kündigungsfristen des Vertrages beachtet werden.
Hier sind Lieferantenwechsel und Auszug zu unterscheiden. Bei einem Lieferantenwechsel sind die Bindungsfristen laut Vertrag einzuhalten, bei einem Auszug kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden (14 Tage bzw. 10 Arbeitstage).
Wenn Sie die Zählerstände nicht selbst ablesen möchten, können wir auf Wunsch für Sie eine kostenpflichtige Ablesung beauftragen. Die Kosten von 18,00 Euro werden in der Schlussrechnung verrechnet. Schicken Sie uns diese Daten per E-Mail oder rufen Sie uns jederzeit unter 0800/ 660 660 kostenlos an.
Sie haben einen Leistungszähler? Da eine Selbstablesung nicht möglich ist, werden wir diesen Zähler kostenlos ablesen.
Sollten Sie einen Kundenportal-Zugang haben, funktioniert die Abmeldung / Kündigung am einfachsten über das Kundenportal der Salzburg AG.
Für die Strom- oder Gas-Abmeldung bei der Salzburg AG werden folgende Informationen benötigt:
Überprüfen und dokumentieren Sie den Zählerstand für Ihren alten Gas- und/oder Stromanschluss am Tag der Vertragskündigung. So behalten Sie den Überblick für die Endabrechnung.
Den aktuellen Zählerstand lesen Sie direkt beim Gas- oder Stromzähler ab. Er befindet sich in Mietwohnungen normalerweise in der Wohnung selbst, im Hausflur oder im Keller.
Die Kündigung Ihres Internet- und/oder TV-Vertrags hängt von der jeweiligen Laufzeit ab:
Sollten Sie einen Kundenportal-Zugang haben, funktioniert die Abmeldung / Kündigung am einfachsten über das Kundenportal der Salzburg AG.
Die Zählpunktnummer (auch Zählpunktbezeichnung genannt) identifiziert jede Strom- bzw. Gasentnahmestelle EU-weit eindeutig. Sie besteht aus einer 33-stelligen Zahl, die mit „AT" beginnt.
Sie kann entweder beim Netzbetreiber erfragt werden oder steht auf der Strom- bzw. Gasjahresabrechnung.
Nein, die beiden Nummern sollten nicht verwechselt werden, da sie eine ganz andere Bedeutung haben:
Die Zählernummer steht entweder auf der Stromrechnung oder direkt beim Stromzähler. Letzterer befindet sich in Mietwohnungen normalerweise in der Wohnung selbst, im Hausflur oder im Keller.
Die Platzierung der Zählernummer auf den Geräten kann nach Modell und Hersteller variieren.
Eine Neuanmeldung ist im Regelfall schnell erledigt. Der Antrag ist der leichteste Schritt der Sache, die Bearbeitung dauert nur wenige Werktage. Man sollte sich im Idealfall direkt bei Einzug beim Energieversorger melden. Wenn man die Zählerdaten schon vorab bei der Hand hat, kann man die Anmeldung auch schon problemlos vor dem Einzug erledigen.
Sobald Sie alle Informationen für die Anmeldung zur Hand haben, rufen Sie die Service-Hotline der Salzburg AG unter 0800 / 660 660 an. So melden Sie Strom einfach und bequem an.
In einem Mietverhältnis ist der/die Mieter:in für die Anmeldung verantwortlich.
Auch wenn man vergessen hat, den Strom im neuen Heim anzumelden – er fließt weiterhin aus der Steckdose. Verantwortlich dafür ist die Grundversorgung in Österreich. Es ist auch eine rückwirkende Anmeldung bei der Salzburg AG möglich.
Nein, man kann den Vertrag nicht auf eine andere Person (z.B. Nachmieter:in, WG-Kolleg:in) ummelden.
Nein, der Energielieferant kann frei gewählt werden.
Im Idealfall sollte Gas unmittelbar vor Einzug angemeldet werden. Sie können die Gasanmeldung auch in den ersten Tagen nach dem Einzug durchführen.
Wie beim Strom sind für die Anmeldung die Mieter:innen verantwortlich.
Für die Kündigung der Energielieferverträge sind die Mindestvertragslaufzeiten (max. ein Jahr in Österreich) zu beachten. Erst dann kann der Strom- oder Gasvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Regelfall sollte das spätestens 14 Tage / 10 Werktage vor dem Auszug passieren.