Stand: 21.7.2023
Stand: 21.7.2023
Der Energieausweis ist das Qualitätspickerl jeder Immobilie. Bereits in der Planung werden Strom- und Wärmeverbrauch sichtbar, Energie und Kosten werden reduziert.
Unsere Energieberater erstellen Ihren Energieausweis für jedes Gebäude. Einfach das Anfrageformular ausfüllen und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Nachdem alle Fragen geklärt sind, vereinbaren wir gerne einen gemeinsamen Termin. Welche Unterlagen für den Erhebungstermin notwendig sind, finden Sie hier.
Der Erhebungstermin findet je nach Anforderung bei Ihnen zu Hause oder bei uns statt. Alle nötigen Einzelheiten zur Erstellung des Energieausweises werden besprochen, definiert und gesammelt. Sie sind bei der Erhebung vor Ort anwesend und unterstützen den Energieberater durch Ihr Wissen zum Objekt.
Anhand der gesammelten Daten berechnet Ihr Energieberater jenen Energieausweis, den Sie benötigen und meldet sich bei Ihnen, sobald dieser fertiggestellt wurde.
Den fertigen Energieausweis schicken wir Ihnen direkt nach Hause. Per Post und per E-Mail. Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei Ihrem Energieberater melden.
Sie haben noch Fragen? In unseren Energieausweis-FAQ finden Sie Antworten.
Der Energieausweis ist der Typenschein für Gebäude und Immobilien. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude für Heizung und Haustechnik pro Jahr benötigt und macht energetische Verluste sowie Ineffizienzen sichtbar. Seit 1.1.2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden ein Energieausweis vorzulegen. Bei Neubau und Sanierung ist er für die Baueinreichung, Bewilligungen und Förderungen nötig.
Enthaltene Leistungen: Anreise lt. Pauschalansatz (ca. 30 km inklusive, darüber € 0,60/km), Rundgang mit Sichtprüfung auf Auffälligkeiten und Übereinstimmungen mit den Objektunterlagen, Sichtung der Unterlagen und Pläne, Erhebung aller energierelevanten Daten des Objektes auf Basis des Gebäudedatenblattes, Festlegung von Bauteilen und Abmessungen als Basis für die Energieausweisberechnung. Fehlende Unterlagen werden nachgereicht oder vom Energieberater Bauteilschichten dem Baualter des Gebäudes entsprechend herangezogen. Änderungen der Berechnungsgrundlagen sind in Abstimmung möglich.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Fehlende Daten werden vor Ort erhoben.
Ja, beheizte Nicht-Wohngebäude wie Büros, Kindergärten, Hotels etc. brauchen einen Energieausweis bei Neubau, Sanierung, Verkauf und Vermietung.
Der Energieausweis ist max. 10 Jahre gültig und so lange das Gebäude baulich unverändert bleibt.
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Neubau, Sanierung, Vermietung, Verpachtung und Verkauf. Fehlt der Energieausweis, droht eine Strafzahlung von bis zu 1.450,- Euro.
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