Stand: 17.7.23
Stand: 17.7.23
Sie wollen mit Ihren Nachbar:innen oder als Gemeinde eine Energiegemeinschaft (EG) gründen und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche grundlegenden Fragen Sie sich stellen sollten, welche zehn Schritte für die Gründung notwendig sind und wer Sie dabei unterstützen kann.
Der Hauptzweck einer Energiegemeinschaft liegt nicht im finanziellen Gewinn. Im Vordergrund stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder. Wenn sich ein Unternehmen beteiligt, darf das nicht seine gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Bei Erneuerbaren Energiegemeinschaften sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Bürgerenergiegemeinschaften auch Elektrizitätsunternehmen und größere Unternehmen. Sie dürfen jedoch keine Kontrolle ausüben.
Egal, ob Wasserkraft-, Windkraft- oder Photovoltaik-Anlage – die Schritte zur Gründung einer Energiegemeinschaft sind österreichweit immer dieselben:
Bei der Registrierung auf ebUtilities.at erhalten Sie Ihre Marktpartner-ID
Energiegemeinschaft im EDA-Anwenderportal registrieren
Jeden teilnehmenden Zählpunkt der Mitglieder im EDA-Anwenderportal registrieren.
Notwendige, persönliche Zustimmung durch EG-Mitglieder im Serviceportal des Netzbetreibers.
Ihre Energiegemeinschaft geht live!
Mit dem Paket ENOX.share light unterstützen wir Sie bei der Gründung und Aktivierung Ihrer Energiegemeinschaft! Statt zehn Schritten benötigen Sie dafür nur sieben, die restlichen werden von ENOX.share übernommen:
Aus rechtlicher Sicht ist die Anzahl der Mitglieder unbegrenzt. Abhängig von der jeweiligen Netzebene und somit von der Art der Energiegemeinschaft sind aber räumliche Grenzen gesetzt.
Für die Gründung einer Energiegemeinschaft werden mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie benötigt, beispielsweise zwei motivierte und engagierte Nachbar:innen.
Es gibt viele Punkte, über die man sich vor der Gründung bis zum laufenden Betrieb einer Energiegemeinschaft in die Wege leiten muss. Logischer erster Schritt wären Planungen für die Gründung einer Rechtsform für die EG und parallel die Einspeisung ins Netz zu regeln.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich aller Aktivitäten und Belangen zu Ihrer EG.
Die Vorgangsweise bei Wasserkraftwerken – oder auch Windkraftwerken – unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der bei Photovoltaik-Anlagen.
Welcher Anbieter für Ihren Anschluss zuständig ist, ist auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich. Der zuständige Netzbetreiber hängt von Ihrer Wohnadresse, also dem Anschluss, ab.
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stomzähler ("moderne Messeinrichtung") sowie einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter-Gateway". In den nächsten Jahren werden die mechanischen Zähler durch sie ersetzt. Smart Meter dienen zur zeitnahen Erfassung der erzeugten sowie verbrauchten Strommenge. Diese Informationen übermitteln sie im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber.
Der Smart-Meter (intelligenter Stromzähler) ist die technische Grundvoraussetzung für Informationen zu Verbrauchs- und Erzeugungsmessungen. Ohne den Smart Meter fehlt die Grundlage für Analysen, Optimierungen und Abrechnungen innerhalb einer EG. Voraussetzung: Jedes Mitglied der EG muss die Zustimmung zur Übermittlung der Daten im 15-Minuten-Takt im Serviceportal des Netzbetreibers erteilen.
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