Stand: 9.3.2023
Stand: 9.3.2023
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden Überprüfungen Ihrer Gasanlagen durch.
Unser Angebot
Ihre Vorteile
Erfahren Sie kostenlos von unseren Profis alles über Notwendigkeit, die Inhalte und den Ablauf der wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen.
Gleich informieren:
Für bewilligungspflichtige Gasanlagen steht alle 5 Jahre nach § 11 Salzburger Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende Überprüfung an. Je nach Bewilligungsbescheid, können auch kürzere Intervalle festgelegt sein.
Für meldepflichtige Gasanlagen ist die wiederkehrende Überprüfung in der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
- Richtlinie* G K72 „Betrieb von Gasanlagen“ geregelt. Danach ist die Anlage spätestens alle 12 Jahre zu prüfen. Verantwortlich für die Überprüfung ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber.
Wird diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann das, insbesondere im Schadenfall, empfindliche Folgen nach sich ziehen.
In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen diese Gasanlagen unter die wiederkehrende Prüfungspflicht:
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