Stufe 1
Bei einer illegalen Nutzung, die eine Beeinträchtigung Dritter oder des gesamten Netzes nach sich ziehen könnte und wenn ein Verstoß gegen Punkt 6.4.2 der Internet-AGB vorliegt, wird die Internetanbindung bzw. das E-Mail Konto deaktiviert. Wir versuchen, den betroffenen Anschlussinhaber anzurufen und informieren auch per Brief. Für eine Re-Aktivierung müssen folgende Punkte erledigt werden:
- Überprüfung der Geräte auf Schadprogramme mittels einer Antivirensoftware
- Entfernung der Schadprogramme.
- Passwortänderungen für das E-Mailkonto und die Endgeräte.
- Anschließend kann der Anschluss nach Anruf in unserem Kundenservice unter 0800 / 660 660 wieder freigeschalten werden.
Hierfür bitte Kundennummer sowie die betroffenen E-Mail-Konten bzw. die Adresse des Internetzuganges bereithalten.
Die Entsperrung kann zu folgenden Zeiten erfolgen:
Mo. – Fr.: 07:30 – 22:00 Uhr und
Sa., So. und Feiertage: 10:00 – 18:00 Uhr
Stufe 2
Bei einer erneuten illegalen Nutzung wird der betroffene Anschlussinhaber erneut per Brief informiert. Auch in diesem Fall müssen wie bei Stufe 1 die o.g. Schritte 1-4 durchgeführt werden.
Stufe 3
Sollte eine dritte Sperre nötig werden, wird der betroffene Anschlussinhaber abermals per Brief informiert. Eine Freischaltung des Internetzuganges wird erst nach schriftlicher Bestätigung des Anschlussinhabers, dass sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit durchgeführt wurden und keine Gefahr bei Inbetriebnahme droht, möglich.