Stand: 29.7.2023
Stand: 29.7.2023
Lesen Sie alle FAQ für den Bereich Photovoltaik und die Antworten dazu (alphabetische Reihenfolge).
Die Funktionsweise basiert darauf, dass bestimmte Materialien die Fähigkeit besitzen, das Licht der Sonne direkt in elektrischen Strom umzuwandeln. Das Sonnenlicht erreicht dabei die Solarzellen, welche das Licht in Gleichstrom umwandeln. Ein eingebauter Wechselrichter sorgt dafür, dass Sie den Strom in Ihrem Heim nutzen können.
PV ist eine Kombination aus „photos“, was vom griechischen Wort für Licht abgeleitet wird, und von Erfinder der elektrischen Batterie (Alessandro Volta).
Eine Solarzelle (photovoltaische Zelle) ist ein elektrisches Bauelement, das Sonnenenergie in Strom umwandelt. Ein Solarmodul besteht aus vielen einzelnen Solarzellen.
Bei der Solarthermie wird mittels Kollektoren am Dach Wärme erzeugt. Durch PV-Module wird elektrischer Strom produziert. Beide Technologien wandeln Solarenergie um.
Solarthermische haben auf einer gleich großen Dachfläche einen höheren Wirkungsgrad (ca. 50 %) als PV-Anlagen (ca. 22,7 %). Allerdings können letztere vielfältiger eingesetzt werden.
Solaranlagen ist der Überbegriff für solarthermische und PV-Anlagen.
Ein Blick auf die Oberfläche genügt. Sehen Sie auf Dächern Solarkollektoren, die bei Solaranlagen (Solarthermie) verwendet werden, sind diese parallel zueinander montiert. So entsteht das für Solarkollektoren typische gestreifte Muster. Bei Solarmodulen für die Photovoltaik ist dieses Muster kariert.
Die Höhe der Einspeisetarife ist in der Ökostromverordnung des jeweiligen Jahres festgelegt und auf der Website der E-Control nachzulesen.
Für ein durchschnittliches österreichisches Einfamilienhaus ist das Verhältnis Eigenverbrauch zu Überschuss-Einspeisung bei optimierter Dachausrichtung etwa 30 zu 70 bis 40 zu 60. Dieses richtet sich nach dem Verhalten des Kunden. Durch diverse Maßnahmen kann die Eigenverbrauchsquote jedoch optimiert werden. Laut Standardlastprofil eines durchschnittlichen Haushaltskunden mit 3.500 kWh Jahresverbrauch werden zwischen 08:00 und 17:00 Uhr pro Jahr insgesamt 1.546 kWh Strom verbraucht.
2016 kostete eine durchschnittliche Photovoltaik-Anlage bei dachparalleler Standardmontage und vorhandener Leerverrohrung ca. 1.950,- Euro brutto pro kWp (dies gilt bei 3 kWp-Anlagen). Die Kosten hängen stark vom individuellen Installationsaufwand ab.
Dies ist für jede Anlage unterschiedlich und ergibt sich durch die Gegenüberstellung von Investitionen und Betriebskosten mit den Energieerlösen. Anlagen mit Überschusseinspeisung rechnen sich besser, je mehr erzeugter Strom selbst unmittelbar verbraucht werden kann. Dadurch sind kleine PV-Anlagen oft rentabler als große.
Auf der Website der E-Control finden Sie das aktuelle Ökostromgesetz.
Schon vor Baubeginn der Photovoltaik-Anlage sollten Sie sich um eine Vereinbarung mit einem Energieabnehmer (z. B. Salzburg AG, OeMAG etc.) zur Abnahme des erzeugten PV-Stroms und die aktuelle Höhe des Einspeisetarifs kümmern. Die aktuellen Angebote und Ansprechpersonen werden auf der Homepage der Salzburg AG kommuniziert.
Der technisch geeignete Anschlusspunkt ist entweder gleich beim Haus oder es muss beispielsweise der Hausanschluss verstärkt oder sogar eine eigene Leitung zur nächsten Trafostation gelegt werden. Dies entscheidet der Netzbetreiber nach eingehender Prüfung und teilt dies dem Kunden mit einer Einspeisebestätigung schriftlich mit.
Bei Volleinspeisung wird ein eigener Zähler montiert. Bei Überschuss-Einspeisung wird der bestehende Zähler durch einen Zähler, der Bezug- und Überschuss-Einspeisung separat misst, getauscht. Diese Zähler sind digitale Zähler (ohne Drehscheibe).
Überschuss-Einspeisung:
Falls Sie einen "Energielieferungsvertrag Photovoltaikanlage" mit uns abgeschlossen haben, wird der Überschuss-Strom separat über ein eigenes Vertragskonto jährlich abgerechnet (eigene Gutschrift der Vergütung).
Voll-Einspeisung:
In diesem Fall haben Sie entweder einen Vertrag "Ökostromabwicklungsstelle - Ökostromerzeuger" mit der OeMAG. Dann erfolgt die Abrechnung entsprechend den gültigen Einspeisetarifen direkt durch die OeMAG. Oder Sie schließen mit uns einen "Energielieferungsvertrag Ökostromerzeuger" ab (vorausgesetzt, die Anlage ist größer als 5 kWp).
Das "Datenblatt Erzeugungsanlage" ist auf der Website der Salzburg Netz GmbH zu finden.
Dieses Formular schicken Sie an den Netzbetreiber, die Salzburg Netz GmbH.
Kontakt: Salzburg Netz GmbH, Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, einspeiser@salzburgnetz.at
Der Errichter hat drei Möglichkeiten, den Strom zu nutzen:
Überschuss-Einspeisung: Die erzeugte Energie kann man am Display des Wechselrichters ablesen. Am Zähler kann man jene Energiemenge ablesen, welche als Überschuss in das Netz eingespeist wurde.
Voll-Einspeisung: Am Einspeisezähler kann die gesamte Erzeugung der Anlage abgelesen werden. Mögliche Differenzen zwischen dem Zählerwert und der Anzeige auf dem Display des Wechselrichters ergeben sich aus Verlusten im Wechselrichter und der Leitung sowie dadurch, dass das Zählwerk des Wechselrichters kein geeichtes Zählwerk ist.
Möglichst zu Beginn der Planung einer Photovoltaik-Anlage, jedenfalls bevor eine Anlage bestellt wird und dadurch Kosten entstehen können.
Die Zähler bleiben im Eigentum der Salzburg Netz GmbH und werden für ein Entgelt (27,60 Euro pro Jahr) zur Verfügung gestellt.
Mit einem elektronischen 2-Quadrantenzähler. Dieser erfasst die Wirkenergie in beide Richtungen.
Sie können, sofern ein öffentliches Netz vorhanden ist, nach ausfüllen des Datenblattes "Erzeugungsanlage" und nach Erfüllung der Einspeisebedingungen des jeweiligen Netzbetreibers in das öffentliche Netz einspeisen. Es kann sein, dass das geplante Wechselrichterkonzept geändert werden muss. Beispielsweise statt 1-phasig muss 3-phasig eingespeist werden, am bestehenden Hausanschluss kann nicht eingespeist werden und die Engpassleistung - max. mögliche Dauerleistung - muss verringert werden oder Netzverstärkungsmaßnahmen sind erforderlich.
Zuallererst die Bewohner:innen in Wohnanlagen, also Mieter:innen und Eigentümer:innen. Auch Gewerbeanlagen im Objekt können versorgt werden. Die teilnehmenden Stromnutzer:innen werden durch Unterzeichnung des Betriebsvertrags zu Vertragspartner:innen.
Wir unterstützen Sie vom Konzept über den laufenden Betrieb bis hin zur Abrechnung. Die Energieaufteilung und die Verantwortlichkeiten für den laufenden Betrieb sind in einem Betriebsvertrag geregelt. Gerne bereiten wir für Bauträger oder Hausverwaltungen auch Angebote für die Wartung, Störungsbehebung und Instandhaltung vor.
0,5 bis 1,5 kWp je Wohnung sind sinnvoll. Die optimale Größe hängt vom individuellen Stromverbrauch und dem Zeitpunkt des Verbrauchs ab.
Mit Solar.Top werden wir Betreiber der gemeinschaftlichen PV-Anlage. In dieser Rolle kümmern wir uns um das Vertragswesen und übernehmen die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber. Im Rahmenvertrag wird auch geregelt, wer für die Überwachung, Wartung und Instandhaltung zuständig ist (auf Wunsch erhalten Sie ein Zusatzangebot von uns). Ergänzend sorgen wir für die korrekte Abrechnung oder managen Änderungen bei Um- und Auszügen.
In der Regel nicht.
Eine gemeinschaftliche Nutzung ist nur in Objekten auf demselben Grundstück mit derselben Hauptleitung (in der Regel ist dies die Steigleitung) möglich. Eine Durchleitung durch das öffentliche Netz ist für eine gebührenbegünstigte gemeinschaftliche Nutzung gesetzlich nicht erlaubt.
In ersten Wohnhäusern mit gemeinschaftlicher Stromnutzung werden die alten Stromzähler auf elektronische Zähler („¼ h Zähler“) getauscht. Diese können zumindest ähnlich wie Smart Meter jede Viertelstunde einen Verbrauchswert speichern.
Er errichtet und betreibt das Stromverteilnetz, verwaltet die Stromzähler und teilt den erzeugten Strom auf. Dazu muss er vom Betreiber der PV-Anlage über Änderungen am Aufteilungsschlüssel oder über jeden Mieter:innenwechsel informiert werden. Die Salzburg Netz GmbH erstellt als Netzbetreiber keine Rechnungen für Energieverbrauch, Eigennutzung des PV-Stroms oder Wartungsaufwände der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen.
Um einen ersten Überblick über die Möglichkeiten vor Ort zu bekommen, empfehlen wir einen Termin mit unseren Expert:innen der Energieberatung. Bei konkreten Produkt- und / oder Angebotswünschen und Fragen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen rufen Sie uns an: 0800 / 660 660.
Grund ist die Sonnenenergie. Der Stromzähler unterscheidet nicht, woher der Strom kommt (aus der PV-Anlage oder aus dem Stromnetz). Die Zählerwerte sind daher höher als die Strommenge, die tatsächlich verrechnet wird.
Der Standardwirkungsgrad ist das Verhältnis zwischen Einstrahlung unter Standardbedingungen (1.000 W/m², definierte Temperatur, Druck und Höhenlage) und Ausgangsleistung am Modul. Unter diesen Bedingungen liegen die Wirkungsgrade schon bei 22,7 %. Hochleistungsmodule für den privaten Bereich haben derzeit bereits 370 Watt Nennleistung.
In der standardisierten Ausführung nicht. Bei Stromausfall arbeitet ein üblicher Wechselrichter nicht. Dies ist nur bei PV-Speichern mit Notstromfunktion möglich.
Seit August 2012 gibt es dazu eine neue Regelung. In den meisten Fällen ist für Solaranlagen (thermisch und elektrisch) auf bestehenden Gebäuden keine Bewilligung mehr notwendig. Jedoch müssen auch bewilligungsfreie Maßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich mit Skizze angezeigt werden.
Alle wichtigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten finden Sie in der Checkliste Photovoltaik (Der Weg zu Ihrer Photovoltaik-Anlage in Salzburg).
Bei weiteren Fragen hilft auch gerne das PV-Beratungsteam der Salzburg AG:
Tel. 0800/660 660
photovoltaik@salzburg-ag.at
Hier helfen PV-Errichter oder Energieberater gerne weiter.
In unseren Breiten liegt die Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter und Jahr zwischen 900 und 1.200 Kilowattstunden. Das ist zwar weniger als in Südeuropa – es lohnt sich aber dennoch, die Sonnenenergie zu nutzen. Natürlich müssen für den Einsatz einer Photovoltaik-Anlage bestimmte Standorteigenschaften berücksichtigt werden: Das Dach darf beispielsweise nicht durch Bäume oder Gebäude verschattet werden. Bereits eine Teilbeschattung führt zu erheblichen Verlusten.
Um Solarstrom noch besser selbst nutzen zu können, bietet sich die Technik der Photovoltaik-Speicher an. Diese können, ähnlich wie eine Batterie, den erzeugten Strom zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben. Weitere Infos zu PV-Speichern erhalten Sie von Ihrem PV-Errichter.
Die Errichtungs- und Sicherheitsanforderungen sind in der Norm ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712 vom 1.12.2009 festgelegt. Diese kann beispielsweise im Normenshop des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (ÖVE) gekauft werden. Die ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712 ersetzt die bisherige ÖVE/ÖNORM E 2750:2004.11. Außerdem sind auch die TAEV 2016, die R-11 Brandschutznorm, sowie die R6-2-1 und 2-2-Blitzschutz und Überspannungsschutznorm anzuwenden.
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen wurde am 24.2.2014 mit folgendem Erlass des Finanzministeriums für PV-Anlagen geregelt: „Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen“
Die nachfolgenden Informationen sind ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Die Steuerpflichten können nur im Einzelfall bewertet werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!
Grundsätzlich ist ein Vorsteuerabzug bei den Anschaffungskosten nur dann möglich, wenn eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Dies wurde im Erlass des Finanzministeriums „Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen“ geregelt.
Nein, derzeit (Stand März 2017, Quelle: Salzburg Netz GmbH) gibt es keine Netzgebühren für Netzeinspeisungen aus Photovoltaik-Anlagen.
Jeder, der in Österreich Strom verbraucht, muss dafür laut Elektrizitätsabgabegesetz eine Steuer an den Staat leisten. Diese Steuer heißt Elektrizitätsabgabe und besteuert den Verbrauch unabhängig davon, wie diese Energie erzeugt oder geliefert wurde. Für kleine PV-Anlagen gibt es jedoch eine Erleichterung. Es gilt eine Freigrenze von bis zu 25.000 kWh im Jahr für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom.
Betreiber einer PV-Anlage unterliegen dem Einkommensteuergesetz. Für Arbeitnehmer gibt es einen Freibetrag von derzeit 730,- Euro (= Veranlagungsfreibetrag, Stand 2016, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen). Bis zu diesem Freibetrag müssen Nebeneinkünfte nicht versteuert werden.
Die elektrische Installation der Photovoltaik-Anlage ist von einem konzessionierten Elektrotechnik-Unternehmen durchzuführen. Die Salzburg Netz GmbH verlangt zur Zählermontage eine Fertigstellungsmeldung eines konzessionierten Elektrotechnik-Unternehmens. Auch Förderstellen verlangen Prüfprotokolle von konzessionierten Elektrotechnikern. Zur Qualitätssicherung empfehlen wir, die Anlageninstallation nur durch erfahrene und qualifizierte Spezialisten durchführen zu lassen.
Ja, es gibt Unterschiede in der Technologie. Die monokristalline Silicium-Technik hat den höchsten Wirkungsgrad, gefolgt von polykristalliner Silicium-Technik, Dünnschicht- und amorpher Silicium-Technik. Weiters sind Garantiespezifikationen und Alterung - Wirkungsgradabfall als Funktion der Zeit - der Hersteller zu beachten.
Planen Sie freien Platz für Zähler und FI-Schalter im Stromverteiler und entsprechende Leerverrohrungen für die Verbindungsleitungen vom Zählerkasten zur PV-Anlage ein. Bei Überschuss-Einspeisung braucht man keinen zweiten Zähler.
Wir empfehlen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen unsere ElektroServicepartner. Die haben Erfahrung, Referenzen und es gibt einen ständigen Wissenstransfer zwischen Komponentenherstellern, Betreibern und uns.
Der Wechselrichter formt den durch die Solarzellen erzeugten Gleichstrom so um, dass er ins öffentliche Wechselstromnetz eingespeist werden kann (Wechselstrom mit 50 Hertz, Nennspannung von 230 Volt).
Es gibt die Möglichkeit, durch entsprechende Aufständerung und Halterungen die Kollektoren auch bei ungünstiger Dachneigung in eine geeignete Position zu bringen. Damit die Sonnenstrahlung bestmöglich genutzt wird, sollte sie im rechten Winkel auf den Kollektor treffen. Da die Sonne im Sommer höher und im Winter tiefer steht, kommt es darauf an, in welcher Jahreszeit die Solaranlage vorwiegend genutzt werden soll. Der Neigungswinkel sollte zwischen 20° und 50° betragen. Ein Selbstreinigungseffekt ist ab 14° Dachneigung gegeben.
Aufdach-Installation:
Indach-Installation:
Überschuss-Einspeisung: Die erzeugte Energie kann man am Display des Wechselrichters ablesen. Am Zähler kann man jene Energiemenge ablesen, welche als Überschuss in das Netz eingespeist wurde.
Voll-Einspeisung: Am Einspeisezähler kann die gesamte Erzeugung der Anlage abgelesen werden. Mögliche Differenzen zwischen dem Zählerwert und der Anzeige auf dem Display des Wechselrichters ergeben sich aus Verlusten im Wechselrichter und der Leitung sowie dadurch, dass das Zählwerk des Wechselrichters kein geeichtes Zählwerk ist.
Fällt der Strom aus dem öffentlichen Netz weg, funktionieren nur noch PV-Anlagen mit einer Notstromfunktion. Bei einer Standard-PV-Anlage funktioniert dies nicht. Der Grund: Bei einem Stromausfall arbeitet ein normaler Wechselrichter nicht mehr.
Die PV-Anlage an sich lässt sich vor dem Wechselrichter spannungsfrei abschalten. Aber: Solange noch Licht auf die Solarmodule fällt, bleibt dort die Gleichstrom-Spannung aufrecht.
Um eine Photovoltaikanlage warten, reinigen oder reparieren zu können, sollten Sie die Anlage vorher vollständig abschalten. Auch im Brandfall und der anschließenden Löschung müssen PV-Anlagen sicher abgeschaltet werden.
In der Regel verfügen moderne PV-Anlagen über Sicherheitsschalter, die auch die Leitungen spannungsfrei halten. Damit ist das gefahrlose Arbeiten an der Anlage sowie die Brandbekämpfung möglich. Ein solcher Sicherheitsschalter wird in die Gleichstromleitung eingebaut. Ein Sicherheitsschalter wird dann aktiviert, wenn der PV-Aus-Taster betätigt wird oder der Energieversorger die Anlage stromfrei schaltet. Es gibt hierbei Schalter, die die Module bipolar mit Erdpotential verbinden.
Trotz aller Sicherheitsvorschriften gilt es, vorsichtig zu sein. Bei manchen PV-Anlagen ist keine Freischaltung in der Nähe der Solarmodule verbaut. Das bedeutet, dass die Leitungen bis zum Wechselrichter trotzdem unter Spannung stehen.
In unseren Breiten liegt die Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter und Jahr zwischen 900 und 1.200 Kilowattstunden. Das ist zwar weniger als in Südeuropa – es lohnt sich aber dennoch, die Sonnenenergie zu nutzen. Natürlich müssen für den Einsatz einer Photovoltaik-Anlage bestimmte Standorteigenschaften berücksichtigt werden: Das Dach darf beispielsweise nicht durch Bäume oder Gebäude verschattet werden. Bereits eine Teilbeschattung führt zu erheblichen Verlusten.
Ein Solarstromspeicher besteht aus einem Akku und einem intelligenten Lade-/Entladesystem. Die Produktion von Solarstrom wird dadurch vom sofortigen Verbrauch losgelöst.
Nur ein ersatzstromfähiges System mit Batteriespeicher liefert weiterhin Energie, wenn das öffentliche Netz für mehrere Stunden ausfällt
Sobald die Batterie vollgeladen ist und der Eigenbedarf gedeckt ist, wird Strom überschüssig ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Es gelten die aktuellen Einspeisetarife.
Für Einfamilienhäuser werden häufig Speicher mit 5 bis 15 kWh Energieinhalt verwendet. Für jeden Haushalt muss die Idealgröße aber individuell ermittelt werden.
Photovoltaik-Anlagen produzieren nur dann Strom, wenn direktes oder indirektes Sonnenlicht verfügbar ist. Während sie mittags mehr erzeugen als benötigt wird, liefern sie nachts keine Energie mehr. Mit einem Batteriespeicher entkoppeln Sie die Produktion vom sofortigen Verbrauch.
Die Hauptaufgabe eines Photovoltaikwechselrichters ist die Umwandlung von Gleich- (DC) in netzüblichen Wechselstrom (AC). Erst dann können Elektrogeräte im Haus die Solarenergie nutzen.
Die passende Größe hängt stark von der Gesamtleistung der PV-Anlage und ihrer Ausrichtung (z.B. Südausrichtung) ab.
Ihre Energiequelle beziehen Wechselrichter von der Solaranlage. Sie sind entweder direkt an einem einzelnen oder an mehreren Solarmodule gleichzeitig angeschlossen.
Das hängt davon ab, wie hoch der Eigenbedarf ist, wie viel Dachfläche zur Verfügung steht und welche PV-Module eingesetzt werden. Für die Erzeugung von 10.000 kWh Solarstrom wird beispielsweise eine 10 kWp Anlage benötigt.
Der Wirkungsgrad der Solarmodule ist ausschlaggebend für die benötigte Größe. Je höher der Wirkungsgrad ist, desto weniger Fläche wird benötigt. In der Regel sind das ungefähr 50 bis 60 Quadratmeter.
Ein durchschnittlicher Haushalt mit vier Personen verbraucht pro Jahr ca. 4.000 kWh. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 3 bis 5 kWp können diese Leistung im Regelfall für ein Einfamilienhaus erbringen.
Die passende Anlagegröße hängt von Faktoren wie der durchschnittliche Stromverbrauch, die verwendeten PV-Module und der nutzbaren Dachfläche ab. Für jeden Haushalt muss das daher individuell berechnet werden.
Der Standardwirkungsgrad ist das Verhältnis zwischen Einstrahlung unter Standardbedingungen (1.000 W/m², definierte Temperatur, Druck und Höhenlage) und Ausgangsleistung am Modul. Unter diesen Bedingungen liegen die Wirkungsgrade eines PV-Panels schon bei 22,7 %. Hochleistungsmodule für den privaten Bereich haben derzeit bereits 370 Watt Nennleistung.
kWp steht für Kilowattpeak und gibt an, wie hoch die maximale Leistung von Solarmodulen unter Standardbedingungen ist. Ein kWp ersetzt hierbei Watt (Kilowatt) als Nenngröße für die Bestimmung der elektrischen Leistung.
Wenn das Sonnenlicht senkrecht direkt von oben auf die Solarmodule trifft, wird der meiste Strom gewonnen. Der Neigungswinkel sollte in Österreich daher zwischen 20 und 50 Grad betragen. Ein Selbstreinigungseffekt ist ab 14 Grad gegeben. Es gibt die Möglichkeit, durch entsprechende Aufständerung und Halterungen die Kollektoren auch bei einem ungünstigen Neigungswinkel in eine geeignete Position zu bringen.
Auf einem Flachdach können Solarmodule montiert werden. Damit sich die PV-Anlage dort rentiert, müssen zusätzliche Aufständerung für die passende Ausrichtung sorgen.
Generell ist eine Neigung zwischen 20 und 50 Grad mit Sonnenausrichtung in Österreich ideal für eine PV-Anlage. Dafür kommen alle Dachtypen in Frage: Schrägdächer haben den Vorteil, dass sie bereits eine Neigung besitzen, während Flachdächer mit Metallträgern eine einfache Ausrichtung zur Sonnenseite ermöglichen.
Der Ertrag einer Solaranlage kann nicht nur anhand der Dachneigung berechnet werden. Er hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. Ausrichtung) ab.
Wenn das Sonnenlicht senkrecht direkt von oben auf die Solarmodule trifft, wird der meiste Strom gewonnen. Der Neigungswinkel sollte in Österreich daher zwischen 20 und 50 Grad betragen. Ein Selbstreinigungseffekt ist ab 14 Grad gegeben. Es gibt die Möglichkeit, durch entsprechende Aufständerung und Halterungen die Kollektoren auch bei einem ungünstigen Neigungswinkel in eine geeignete Position zu bringen.
Auf einem Flachdach können Solarmodule montiert werden. Damit sich die PV-Anlage dort rentiert, müssen zusätzliche Aufständerung für die passende Ausrichtung sorgen.
Generell ist eine Neigung zwischen 20 und 50 Grad mit Sonnenausrichtung in Österreich ideal für eine PV-Anlage. Dafür kommen alle Dachtypen in Frage: Schrägdächer haben den Vorteil, dass sie bereits eine Neigung besitzen, während Flachdächer mit Metallträgern eine einfache Ausrichtung zur Sonnenseite ermöglichen.
Der Ertrag einer Solaranlage kann nicht nur anhand der Dachneigung berechnet werden. Er hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. Ausrichtung) ab.
Beim Solar Einspeisetarif bekommen Sie bis zu 10 Cent pro kWh. Je nachdem, wie viel Strom Sie einspeisen und ob Sie bereits Salzburg AG Bestandskund:in (Strom, Gas, Internet, TV) sind, kann der Tarif höher oder niedriger ausfallen. Zum Einspeisetarif
Ein Upgrade von einem bestehenden Salzburg AG Einspeisevertrag zu Solar Einspeisetarif ist jederzeit möglich. Sie erhalten eine E-Mail oder einen Brief mit dem Aktivierungscode um den Wechsel zu zum Solar Einspeisetarif aktiv zu zustimmmen. Bei Fragen kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Der Wechsel wird zum ehestmöglichen Termin vollzogen. Bitte beachten Sie bestehende Vertragsbindungen und Kündigungsfristen. Ein Versorgerwechsel kann erst nach Ablauf einer bestehenden Bindung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen durchgeführt werden. Wenn Sie beispielsweise von der ÖMAG zu uns wechseln, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen jeweils zum Letzten eines Kalendermonats.
Der Bonus kann pro Zählernummer für Bestandskund:innen in Anspruch genommen werden. Er wird einmal im Jahr festgelegt und gilt für Salzburg AG Kund:innen. Der Zeitraum erstreckt sich vom 1. Februar des Jahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Der Wechsel von der OeMAG und anderen Stromanbieter zum Solar Einspeisetarif kann für Sie von der Salzburg AG veranlasst werden. Dafür muss nur eine Wechselvollmacht erteilt werden. Der Ausstieg aus dem OeMAG-Einspeisevertrag ist allerdings erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten möglich.
Wenn eine PV-Anlage überschüssigen Strom erzeugt, kann dieser in das öffentliche Netz eingespeist (also verkauft) werden. Die Salzburg AG bietet mit dem Solar Einspeisetarif einen der attraktivsten Einspeisetarife Österreichs mit hohem Eigenbedarf.
Bei PV-Anlagen können Sie theoretisch bis zu 100 Prozent einspeisen. Besonders rentabel ist das aber nicht: Eine hohe Eigenverbrauchsquote in Kombination mit der Einspeisung des überschüssig erzeugten Stroms ist die wirtschaftlich sinnvollste Option. Hier finden Sie mehr Informationen zu Einspeisung vs. Eigenverbrauch.
Die Vergütung der OeMAG wird monatlich und im Nachhinein bestimmt. Da sie sich unter anderem an den tatsächlich erzielten Vermarktungspreisen an der Strombörse (Day-Ahead Auktion) orientiert, kann die Marktpreisvergütung in einem Jahr stark schwanken. In den letzten fünf Jahren lag die Schwankungsbreite so bei mehr als 1.000 Prozent.
Anders sieht es bei der Salzburg AG aus: Beim Solar Einspeisetarif ist die Einspeisevergütung jährlich fixiert – unabhängig von etwaigen Marktentwicklungen.
Alle relevanten energiewirtschaftlichen Prozesse sind vollständig integriert, wodurch die zusätzliche Nutzung von Drittsoftware und -portalen und damit verbundene Kosten entfallen. Sie können direkt in enox.share Stammdaten warten, Zählpunkte aktivieren, deaktivieren oder die Energieaufteilung individuell festlegen und den Teilnahmefaktor anpassen.
Die zentrale Datenerfassung in enox.share macht es Ihnen einfach und sicher, die Energiedaten der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder zu verwalten. Diese Daten sind klar strukturiert dargestellt und rund um die Uhr verfügbar. So haben Sie die bestmögliche Kontrolle über die Energiedaten. Sie können sie abrufen, analysieren und bei Bedarf exportieren.
Wir liefern Ihnen einige unserer zahlreichen Vorteile, die Sie mit enox.share genießen können:
Hinter der smarten Lösung enox.share für Energiegemeinschaften steht ein Team aus Fachexpert:innen der Salzburg AG. Diese Lösung lässt sich einfach an individuelle Bedürfnisse anpassen und erleichtert die Verwaltung, Abrechnung und Optimierung von Energiegemeinschaften. Eben Energie einfach teilen. Die Salzburg AG sieht Energiegemeinschaften als wichtigen Baustein für eine nachhaltige Energiezukunft und stellt mit enox.share eine smarte Softwarelösung zur Verfügung, um einfach Energie zu teilen.
Eine Energiegemeinschaft ermöglicht die Produktion, den gemeinschaftlichen Verbrauch, die Speicherung und den Verkauf von Strom (EEG zusätzlich: Wärme & Gas) über Grundstücksgrenzen hinweg. Mind. zwei Teilnehmer:innen (Erzeuger:in & Abnehmer:in) werden dafür benötigt.
In Österreich wird zwischen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEGs), Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEAs) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) unterschieden.
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist im Gegensatz zur EEG nicht auf den „Nahebereich“ beschränkt, der erzeugte Strom ist nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt. Durch die Teilnahme am gesamten öffentlichen Stromnetz gibt es im Gegensatz zu EEGs keine reduzierten Netzentgelte. Mitglieder aus verschiedenen Netzbereichen in Österreich können sich ab voraussichtlich Oktober zu einer BEG zusammenschließen.
Eine erneuerbare Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen (1 Erzeuger:in, 1 Verbraucher:in). Die erzeugte Energie muss aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik, Wasser-/Windkraft) stammen. Auch wenn sich finanzielle Vorteile (etwa reduzierte Netznutzungsentgelte) ergeben, stehen nicht der finanzielle Gewinn im Vordergrund, sondern der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder.
Energiegemeinschaften stellen einen Meilenstein in der Energiewirtschaft dar und sind das perfekte Instrument für Private, Unternehmen und Gemeinden, sich proaktiv an der Energiewende zu beteiligen.
Grundsätzlich kann jede Art der selbst produzierten und nachhaltigen Energie geteilt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Strom, den eine Photovoltaik-Anlage direkt in der Nachbarschaft produziert.
Alle Teilnehmer:innen sind über das Niederspannungsnetz einer Trafostation verbunden. Es sind keine anderen Netzebenen eingebunden.
Im Gegensatz zur lokalen Energiegemeinschaft reicht die regionale Energiegemeinschaft über den Bereich einer Trafostation hinaus. Die Teilnehmer:innen sind über dasselbe Umspannwerk verbunden.
In den meisten Fällen wird auch bei der Teilnahme an einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft bevorzugt durch die/den Prosumer:in selbst konsumiert. Das bedeutet, dass die selbst erzeugte Energie erst dann in die EEG eingespeist wird, wenn sie selbst nicht verbraucht wird. Die Energieaufteilung innerhalb der EEG kann entweder nach einem statischen oder dynamischen Ansatz erfolgen.
Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied ein fix nach Prozentsätzen vereinbarter Anteil am erzeugten Gemeinschaftsstrom zugeordnet. Der Vorteil ist, dass jedes Mitglied einen fix definierten Anteil hat. Nachteil ist, dass nicht verbrauchter Strom des fix zugewiesenen Anteils ins Netz eingespeist wird. Andere Mitglieder können nicht darauf zugreifen. Durch die fixen Anteile ist eine statische Aufteilung übersichtlicher bzw. einfacher nachzuvollziehen.
Die dynamische Aufteilung des erzeugten Gemeinschaftsstroms orientiert sich am prozentuellen Anteil der Mitglieder am Gesamtverbrauch. Das bedeutet, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt der Stromerzeugung vor Ort am meisten benötigen, auch die meiste Energie erhalten. Die Zuordnung erfolgt jede Viertelstunde mit Hilfe des Smart Meters (Digitaler Stromzähler mit Kommunikationseinheit). Das dynamische Verteilungsmodell ist schwerer nachvollziehbar. Es hat jedoch den großen Vorteil, dass die Mitglieder den Gemeinschaftsstrom effizienter nutzen können. Die Energie wird besser verwertet und es wird weniger Strom ins Netz eingespeist. Die dynamische Verteilung ist für eine Energiegemeinschaft sinnvoller und wird daher von uns empfohlen.
Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) muss der Strom nicht zwingend aus erneuerbaren Energiequellen stammen, bei Erneuerbare Energie Gemeinschaft (EEG) schon. BEGs dürfen nur Strom erzeugen, EEGs jede Form von Energie. EEGs sind auf den lokalen sowie regionalen „Nahbereich“ beschränkt. Für sie gelten reduzierte Netznutzungsentgelte, für BEGs nicht.
Mit einer gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage (GEA) wird es Österreicher:innen ermöglicht, den Strom, den sie z. B. auf dem Dach eines Mietgebäudes erzeugen, allen Bewohner:innen auf dem Grundstück zur Verfügung zur stellen.
Im Gegensatz zur einer Energiegemeinschaft verlässt die Energie bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) nicht die Grundstücksgrenze. Bei einer GEA wird außerdem keine Rechtsperson wie etwa ein Verein benötigt. Es fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.
Aus rechtlicher Sicht ist die Anzahl der Mitglieder unbegrenzt. Abhängig von der jeweiligen Netzebene und somit von der Art der Energiegemeinschaft sind aber räumliche Grenzen gesetzt.
Für die Gründung einer Energiegemeinschaft werden mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie benötigt, beispielsweise zwei motivierte und engagierte Nachbar:innen.
Es gibt viele Punkte, über die man sich vor der Gründung bis zum laufenden Betrieb einer Energiegemeinschaft in die Wege leiten muss. Logischer erster Schritt wären Planungen für die Gründung einer Rechtsform für die EG und parallel die Einspeisung ins Netz zu regeln.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich aller Aktivitäten und Belangen zu Ihrer EG.
Die Vorgangsweise bei Wasserkraftwerken – oder auch Windkraftwerken – unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der bei Photovoltaik-Anlagen.
Welcher Anbieter für Ihren Anschluss zuständig ist, ist auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich. Der zuständige Netzbetreiber hängt von Ihrer Wohnadresse, also dem Anschluss, ab.
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stomzähler ("moderne Messeinrichtung") sowie einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter-Gateway". In den nächsten Jahren werden die mechanischen Zähler durch sie ersetzt. Smart Meter dienen zur zeitnahen Erfassung der erzeugten sowie verbrauchten Strommenge. Diese Informationen übermitteln sie im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber.
Der Smart-Meter (intelligenter Stromzähler) ist die technische Grundvoraussetzung für Informationen zu Verbrauchs- und Erzeugungsmessungen. Ohne den Smart Meter fehlt die Grundlage für Analysen, Optimierungen und Abrechnungen innerhalb einer EG. Voraussetzung: Jedes Mitglied der EG muss die Zustimmung zur Übermittlung der Daten im 15-Minuten-Takt im Serviceportal des Netzbetreibers erteilen.