Stand: 3.1.2023
Stand: 3.1.2023
Lesen Sie alle FAQ für den Bereich Photovoltaik und die Antworten dazu (alphabetische Reihenfolge).
Die Höhe der Einspeisetarife ist in der Ökostromverordnung des jeweiligen Jahres festgelegt und auf der Website der E-Control nachzulesen.
Für ein durchschnittliches österreichisches Einfamilienhaus ist das Verhältnis Eigenverbrauch zu Überschuss-Einspeisung bei optimierter Dachausrichtung etwa 30 zu 70 bis 40 zu 60. Dieses richtet sich nach dem Verhalten des Kunden. Durch diverse Maßnahmen kann die Eigenverbrauchsquote jedoch optimiert werden. Laut Standardlastprofil eines durchschnittlichen Haushaltskunden mit 3.500 kWh Jahresverbrauch werden zwischen 08:00 und 17:00 Uhr pro Jahr insgesamt 1.546 kWh Strom verbraucht.
2016 kostete eine durchschnittliche Photovoltaik-Anlage bei dachparalleler Standardmontage und vorhandener Leerverrohrung ca. 1.950,- Euro brutto pro kWp (dies gilt bei 3 kWp-Anlagen). Die Kosten hängen stark vom individuellen Installationsaufwand ab.
Dies ist für jede Anlage unterschiedlich und ergibt sich durch die Gegenüberstellung von Investitionen und Betriebskosten mit den Energieerlösen. Anlagen mit Überschusseinspeisung rechnen sich besser, je mehr erzeugter Strom selbst unmittelbar verbraucht werden kann. Dadurch sind kleine PV-Anlagen oft rentabler als große.
Auf der Website der E-Control finden Sie das aktuelle Ökostromgesetz.
Schon vor Baubeginn der Photovoltaik-Anlage sollten Sie sich um eine Vereinbarung mit einem Energieabnehmer (z. B. Salzburg AG, OeMAG etc.) zur Abnahme des erzeugten PV-Stroms und die aktuelle Höhe des Einspeisetarifs kümmern. Die aktuellen Angebote und Ansprechpersonen werden auf der Homepage der Salzburg AG kommuniziert.
Der technisch geeignete Anschlusspunkt ist entweder gleich beim Haus oder es muss beispielsweise der Hausanschluss verstärkt oder sogar eine eigene Leitung zur nächsten Trafostation gelegt werden. Dies entscheidet der Netzbetreiber nach eingehender Prüfung und teilt dies dem Kunden mit einer Einspeisebestätigung schriftlich mit.
Bei Volleinspeisung wird ein eigener Zähler montiert. Bei Überschuss-Einspeisung wird der bestehende Zähler durch einen Zähler, der Bezug- und Überschuss-Einspeisung separat misst, getauscht. Diese Zähler sind digitale Zähler (ohne Drehscheibe).
Überschuss-Einspeisung:
Falls Sie einen "Energielieferungsvertrag Photovoltaikanlage" mit uns abgeschlossen haben, wird der Überschuss-Strom separat über ein eigenes Vertragskonto jährlich abgerechnet (eigene Gutschrift der Vergütung).
Voll-Einspeisung:
In diesem Fall haben Sie entweder einen Vertrag "Ökostromabwicklungsstelle - Ökostromerzeuger" mit der OeMAG. Dann erfolgt die Abrechnung entsprechend den gültigen Einspeisetarifen direkt durch die OeMAG. Oder Sie schließen mit uns einen "Energielieferungsvertrag Ökostromerzeuger" ab (vorausgesetzt, die Anlage ist größer als 5 kWp).
Das "Datenblatt Erzeugungsanlage" ist auf der Website der Salzburg Netz GmbH zu finden.
Dieses Formular schicken Sie an den Netzbetreiber, die Salzburg Netz GmbH.
Kontakt: Salzburg Netz GmbH, Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, einspeiser@salzburgnetz.at
Der Errichter hat drei Möglichkeiten, den Strom zu nutzen:
Überschuss-Einspeisung: Die erzeugte Energie kann man am Display des Wechselrichters ablesen. Am Zähler kann man jene Energiemenge ablesen, welche als Überschuss in das Netz eingespeist wurde.
Voll-Einspeisung: Am Einspeisezähler kann die gesamte Erzeugung der Anlage abgelesen werden. Mögliche Differenzen zwischen dem Zählerwert und der Anzeige auf dem Display des Wechselrichters ergeben sich aus Verlusten im Wechselrichter und der Leitung sowie dadurch, dass das Zählwerk des Wechselrichters kein geeichtes Zählwerk ist.
Möglichst zu Beginn der Planung einer Photovoltaik-Anlage, jedenfalls bevor eine Anlage bestellt wird und dadurch Kosten entstehen können.
Die Zähler bleiben im Eigentum der Salzburg Netz GmbH und werden für ein Entgelt (27,60 Euro pro Jahr) zur Verfügung gestellt.
Mit einem elektronischen 2-Quadrantenzähler. Dieser erfasst die Wirkenergie in beide Richtungen.
Sie können, sofern ein öffentliches Netz vorhanden ist, nach ausfüllen des Datenblattes "Erzeugungsanlage" und nach Erfüllung der Einspeisebedingungen des jeweiligen Netzbetreibers in das öffentliche Netz einspeisen. Es kann sein, dass das geplante Wechselrichterkonzept geändert werden muss. Beispielsweise statt 1-phasig muss 3-phasig eingespeist werden, am bestehenden Hausanschluss kann nicht eingespeist werden und die Engpassleistung - max. mögliche Dauerleistung - muss verringert werden oder Netzverstärkungsmaßnahmen sind erforderlich.
Zuallererst die Bewohner:innen in Wohnanlagen, also Mieter:innen und Eigentümer:innen. Auch Gewerbeanlagen im Objekt können versorgt werden. Die teilnehmenden Stromnutzer:innen werden durch Unterzeichnung des Betriebsvertrags zu Vertragspartner:innen.
Wir unterstützen Sie vom Konzept über den laufenden Betrieb bis hin zur Abrechnung. Die Energieaufteilung und die Verantwortlichkeiten für den laufenden Betrieb sind in einem Betriebsvertrag geregelt. Gerne bereiten wir für Bauträger oder Hausverwaltungen auch Angebote für die Wartung, Störungsbehebung und Instandhaltung vor.
0,5 bis 1,5 kWp je Wohnung sind sinnvoll. Die optimale Größe hängt vom individuellen Stromverbrauch und dem Zeitpunkt des Verbrauchs ab.
Mit Solar.Top werden wir Betreiber der gemeinschaftlichen PV-Anlage. In dieser Rolle kümmern wir uns um das Vertragswesen und übernehmen die Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber. Im Rahmenvertrag wird auch geregelt, wer für die Überwachung, Wartung und Instandhaltung zuständig ist (auf Wunsch erhalten Sie ein Zusatzangebot von uns). Ergänzend sorgen wir für die korrekte Abrechnung oder managen Änderungen bei Um- und Auszügen.
In der Regel nicht.
Eine gemeinschaftliche Nutzung ist nur in Objekten auf demselben Grundstück mit derselben Hauptleitung (in der Regel ist dies die Steigleitung) möglich. Eine Durchleitung durch das öffentliche Netz ist für eine gebührenbegünstigte gemeinschaftliche Nutzung gesetzlich nicht erlaubt.
In ersten Wohnhäusern mit gemeinschaftlicher Stromnutzung werden die alten Stromzähler auf elektronische Zähler („¼ h Zähler“) getauscht. Diese können zumindest ähnlich wie Smart Meter jede Viertelstunde einen Verbrauchswert speichern.
Er errichtet und betreibt das Stromverteilnetz, verwaltet die Stromzähler und teilt den erzeugten Strom auf. Dazu muss er vom Betreiber der PV-Anlage über Änderungen am Aufteilungsschlüssel oder über jeden Mieter:innenwechsel informiert werden. Die Salzburg Netz GmbH erstellt als Netzbetreiber keine Rechnungen für Energieverbrauch, Eigennutzung des PV-Stroms oder Wartungsaufwände der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen.
Um einen ersten Überblick über die Möglichkeiten vor Ort zu bekommen, empfehlen wir einen Termin mit unseren Expert:innen der Energieberatung. Bei konkreten Produkt- und / oder Angebotswünschen und Fragen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen rufen Sie uns an: 0800 / 660 660.
Grund ist die Sonnenenergie. Der Stromzähler unterscheidet nicht, woher der Strom kommt (aus der PV-Anlage oder aus dem Stromnetz). Die Zählerwerte sind daher höher als die Strommenge, die tatsächlich verrechnet wird.
Mit dem Solar.Dach der Salzburg AG lassen Sie die Sonne buchstäblich in Ihr Haus und werden zum eigenen Stromerzeuger – grün, nachhaltig und unabhängig. So sparen Sie langfristig Energiekosten, reduzieren Ihren CO2-Fußabdruck und leisten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.
Jedes Solar.Dach ist eine individuell und gemeinsam mit Ihnen geplante Maßanfertigung. Regionale Meisterbetriebe aus allen Salzburger Bezirken übernehmen die handwerkliche Ausführung und verbauen ausschließlich hochwertige Komponenten. Das Solar.Dach gehört ganz Ihnen. Ihr verlässlicher Vertrags- und Ansprechpartner ist und bleibt die Salzburg AG.
Ganz einfach – Sie geben Ihre Daten und Wünsche in unseren Online-Fragebogen ein. Wir machen uns an die Planung eines maßgeschneiderten Solar.Dach für Ihr Haus und legen Ihnen ein Angebot. Für die Besprechung von Details tritt Ihr Kundenbetreuer direkt via Telefon oder E-Mail mit Ihnen in Kontakt. Ihre Wünsche werden individuell berücksichtigt – z.B. ein Batteriespeicher, eine intelligente Ladelösung für Ihr E-Auto oder eine passende Finanzierungsoption.
Nach Ihrer Bestellung übernehmen wir alle weiteren Schritte. Unser regionaler Handwerkspartner besichtigt die Situation direkt bei Ihnen vor Ort. Wir organisieren den Netzanschluss und die Abwicklung der Landesförderung. Ihre PV-Anlage wird zum vereinbarten Termin installiert. Sie erhalten eine kompetente Einschulung und der Netzbetreiber nimmt Ihre Anlage offiziell in Betrieb.
Folgende Punkte sollten gewährleistet sein:
Sollten noch Maßnahmen erforderlich sein, um die Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. am Zählerverteiler oder am Dachstuhl, sind diese nicht vom "Solar.Dach" umfasst.
Das Solar.Dach ist auf allen Linien förderbar. Die Salzburg AG beantragt die Landesförderung des Energieressorts für Sie, noch ehe die Bauarbeiten beginnen. Sie können sich hier entspannt zurücklehnen, wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung.
Die Förderung des Energieressorts des Landes Salzburg ist mit der Bundesförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und mit etwaigen Gemeindeförderungen kombinierbar. Nicht kombinierbar ist die Förderung des Energieressorts dagegen mit der Wohnbauförderung des Landes Salzburg (Neubau- oder Sanierungsförderung).
Für Anlagengrößen bis 35 kWp ersetzt die mit 2024 neu eingeführte Befreiung von der Umsatzsteuer (gemäß § 28 Absatz 62 Umsatzsteuergesetz 1994) die EAG-Bundesförderung.
Sobald alle Freigaben vorliegen, errichten unsere erfahrenen Handwerkspartner Ihr Solar.Dach. Es gehört ganz Ihnen. Den gewonnenen Sonnenstrom können Sie ab der ersten Stunde frei nutzen – einzeln oder auch gemeinschaftlich. Überschüsse können beliebig vermarktet werden. Ein Stromliefervertrag mit der Salzburg AG ist keine Voraussetzung.
Der Standardwirkungsgrad ist das Verhältnis zwischen Einstrahlung unter Standardbedingungen (1.000 W/m², definierte Temperatur, Druck und Höhenlage) und Ausgangsleistung am Modul. Unter diesen Bedingungen liegen die Wirkungsgrade schon bei 22,7 %. Hochleistungsmodule für den privaten Bereich haben derzeit bereits 370 Watt Nennleistung.
In der standardisierten Ausführung nicht. Bei Stromausfall arbeitet ein üblicher Wechselrichter nicht. Dies ist nur bei PV-Speichern mit Notstromfunktion möglich.
Seit August 2012 gibt es dazu eine neue Regelung. In den meisten Fällen ist für Solaranlagen (thermisch und elektrisch) auf bestehenden Gebäuden keine Bewilligung mehr notwendig. Jedoch müssen auch bewilligungsfreie Maßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich mit Skizze angezeigt werden.
Alle wichtigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten finden Sie in der Checkliste Photovoltaik (Der Weg zu Ihrer Photovoltaik-Anlage in Salzburg).
Bei weiteren Fragen hilft auch gerne das PV-Beratungsteam der Salzburg AG:
Tel. 0800/660 660
photovoltaik@salzburg-ag.at
Hier helfen PV-Errichter oder Energieberater gerne weiter.
In unseren Breiten liegt die Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter und Jahr zwischen 900 und 1.200 Kilowattstunden. Das ist zwar weniger als in Südeuropa – es lohnt sich aber dennoch, die Sonnenenergie zu nutzen. Natürlich müssen für den Einsatz einer Photovoltaik-Anlage bestimmte Standorteigenschaften berücksichtigt werden: Das Dach darf beispielsweise nicht durch Bäume oder Gebäude verschattet werden. Bereits eine Teilbeschattung führt zu erheblichen Verlusten.
Um Solarstrom noch besser selbst nutzen zu können, bietet sich die Technik der Photovoltaik-Speicher an. Diese können, ähnlich wie eine Batterie, den erzeugten Strom zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben. Weitere Infos zu PV-Speichern erhalten Sie von Ihrem PV-Errichter.
Die Errichtungs- und Sicherheitsanforderungen sind in der Norm ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712 vom 1.12.2009 festgelegt. Diese kann beispielsweise im Normenshop des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (ÖVE) gekauft werden. Die ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712 ersetzt die bisherige ÖVE/ÖNORM E 2750:2004.11. Außerdem sind auch die TAEV 2016, die R-11 Brandschutznorm, sowie die R6-2-1 und 2-2-Blitzschutz und Überspannungsschutznorm anzuwenden.
Die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen wurde am 24.2.2014 mit folgendem Erlass des Finanzministeriums für PV-Anlagen geregelt: „Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen“
Die nachfolgenden Informationen sind ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Die Steuerpflichten können nur im Einzelfall bewertet werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!
Grundsätzlich ist ein Vorsteuerabzug bei den Anschaffungskosten nur dann möglich, wenn eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Dies wurde im Erlass des Finanzministeriums „Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen“ geregelt.
Nein, derzeit (Stand März 2017, Quelle: Salzburg Netz GmbH) gibt es keine Netzgebühren für Netzeinspeisungen aus Photovoltaik-Anlagen.
Jeder, der in Österreich Strom verbraucht, muss dafür laut Elektrizitätsabgabegesetz eine Steuer an den Staat leisten. Diese Steuer heißt Elektrizitätsabgabe und besteuert den Verbrauch unabhängig davon, wie diese Energie erzeugt oder geliefert wurde. Für kleine PV-Anlagen gibt es jedoch eine Erleichterung. Es gilt eine Freigrenze von bis zu 25.000 kWh im Jahr für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom.
Betreiber einer PV-Anlage unterliegen dem Einkommensteuergesetz. Für Arbeitnehmer gibt es einen Freibetrag von derzeit 730,- Euro (= Veranlagungsfreibetrag, Stand 2016, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen). Bis zu diesem Freibetrag müssen Nebeneinkünfte nicht versteuert werden.
Die elektrische Installation der Photovoltaik-Anlage ist von einem konzessionierten Elektrotechnik-Unternehmen durchzuführen. Die Salzburg Netz GmbH verlangt zur Zählermontage eine Fertigstellungsmeldung eines konzessionierten Elektrotechnik-Unternehmens. Auch Förderstellen verlangen Prüfprotokolle von konzessionierten Elektrotechnikern. Zur Qualitätssicherung empfehlen wir, die Anlageninstallation nur durch erfahrene und qualifizierte Spezialisten durchführen zu lassen.
Ja, es gibt Unterschiede in der Technologie. Die monokristalline Silicium-Technik hat den höchsten Wirkungsgrad, gefolgt von polykristalliner Silicium-Technik, Dünnschicht- und amorpher Silicium-Technik. Weiters sind Garantiespezifikationen und Alterung - Wirkungsgradabfall als Funktion der Zeit - der Hersteller zu beachten.
Planen Sie freien Platz für Zähler und FI-Schalter im Stromverteiler und entsprechende Leerverrohrungen für die Verbindungsleitungen vom Zählerkasten zur PV-Anlage ein. Bei Überschuss-Einspeisung braucht man keinen zweiten Zähler.
Wir empfehlen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen unsere ElektroServicepartner. Die haben Erfahrung, Referenzen und es gibt einen ständigen Wissenstransfer zwischen Komponentenherstellern, Betreibern und uns.
Der Wechselrichter formt den durch die Solarzellen erzeugten Gleichstrom so um, dass er ins öffentliche Wechselstromnetz eingespeist werden kann (Wechselstrom mit 50 Hertz, Nennspannung von 230 Volt).
Es gibt die Möglichkeit, durch entsprechende Aufständerung und Halterungen die Kollektoren auch bei ungünstiger Dachneigung in eine geeignete Position zu bringen. Damit die Sonnenstrahlung bestmöglich genutzt wird, sollte sie im rechten Winkel auf den Kollektor treffen. Da die Sonne im Sommer höher und im Winter tiefer steht, kommt es darauf an, in welcher Jahreszeit die Solaranlage vorwiegend genutzt werden soll. Der Neigungswinkel sollte zwischen 20° und 50° betragen. Ein Selbstreinigungseffekt ist ab 14° Dachneigung gegeben.
Aufdach-Installation:
Indach-Installation:
Überschuss-Einspeisung: Die erzeugte Energie kann man am Display des Wechselrichters ablesen. Am Zähler kann man jene Energiemenge ablesen, welche als Überschuss in das Netz eingespeist wurde.
Voll-Einspeisung: Am Einspeisezähler kann die gesamte Erzeugung der Anlage abgelesen werden. Mögliche Differenzen zwischen dem Zählerwert und der Anzeige auf dem Display des Wechselrichters ergeben sich aus Verlusten im Wechselrichter und der Leitung sowie dadurch, dass das Zählwerk des Wechselrichters kein geeichtes Zählwerk ist.
Fällt der Strom aus dem öffentlichen Netz weg, funktionieren nur noch PV-Anlagen mit einer Notstromfunktion. Bei einer Standard-PV-Anlage funktioniert dies nicht. Der Grund: Bei einem Stromausfall arbeitet ein normaler Wechselrichter nicht mehr.
Die PV-Anlage an sich lässt sich vor dem Wechselrichter spannungsfrei abschalten. Aber: Solange noch Licht auf die Solarmodule fällt, bleibt dort die Gleichstrom-Spannung aufrecht.
Um eine Photovoltaikanlage warten, reinigen oder reparieren zu können, sollten Sie die Anlage vorher vollständig abschalten. Auch im Brandfall und der anschließenden Löschung müssen PV-Anlagen sicher abgeschaltet werden.
In der Regel verfügen moderne PV-Anlagen über Sicherheitsschalter, die auch die Leitungen spannungsfrei halten. Damit ist das gefahrlose Arbeiten an der Anlage sowie die Brandbekämpfung möglich. Ein solcher Sicherheitsschalter wird in die Gleichstromleitung eingebaut. Ein Sicherheitsschalter wird dann aktiviert, wenn der PV-Aus-Taster betätigt wird oder der Energieversorger die Anlage stromfrei schaltet. Es gibt hierbei Schalter, die die Module bipolar mit Erdpotential verbinden.
Trotz aller Sicherheitsvorschriften gilt es, vorsichtig zu sein. Bei manchen PV-Anlagen ist keine Freischaltung in der Nähe der Solarmodule verbaut. Das bedeutet, dass die Leitungen bis zum Wechselrichter trotzdem unter Spannung stehen.
In unseren Breiten liegt die Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter und Jahr zwischen 900 und 1.200 Kilowattstunden. Das ist zwar weniger als in Südeuropa – es lohnt sich aber dennoch, die Sonnenenergie zu nutzen. Natürlich müssen für den Einsatz einer Photovoltaik-Anlage bestimmte Standorteigenschaften berücksichtigt werden: Das Dach darf beispielsweise nicht durch Bäume oder Gebäude verschattet werden. Bereits eine Teilbeschattung führt zu erheblichen Verlusten.