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Zuschüsse in Österreich

Strompreisbremse, Heizkostenzuschuss, etc.

Stand: 5.9.2024

Sie wollen wissen, welche Förderungen es zusätzlich zur Strompreisbremse gibt, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Stromkosten-Senkung mit neuem Tarif Strom Privat 24

Ab 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen werden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal oder per Web-Formular möglich. Sie können Ihre Vertragsdokumente auch in Papierform anfordern.

Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .

Strompreisbremse / Stromkostenzuschuss

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Wen betrifft die Strompreisbremse? Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Was ist die Strompreisbremse bzw. der Strompreisdeckel? Und was bringt der Stromkostenzuschuss?

Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. 

Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs. 

Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig von 1. Dezember.2022 bis 31. Dezember 2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.

  • Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen. Zwei Drittel unserer Haushaltskund:innen bleiben unter diesem Jahresverbrauch und erhalten daher den Zuschuss für ihren gesamten Strombedarf.
  • Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Das bedeutet, Sie müssen nichts machen, um diesen Zuschuss zu bekommen.

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.

  • Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent (netto) pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau
  • Der obere Schwellenwert liegt bei 25 Cent (netto) pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro Kilowattstunde werden also maximal 30 Cent bzw. 15 Cent ab 1. Juli Zuschuss gewährt.

Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.

Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.

Bitte beachten Sie:

Die Stromkosten setzen sich insgesamt zusammen aus den Energiekosten und dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.   

Zusammengefasst:

  • contentcolumnsitem Die Stromkostenbremse ist ein Zuschuss zu den Energiekosten.
  • contentcolumnsitem_844863029 Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh werden die Energiekosten die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen, bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen.
  • contentcolumnsitem_1812496643 Der Verbrauch, der 2.900 kWh pro Jahr übersteigt, wird den Kund:innen mit dem tatsächlichen Energiepreis des Stromprodukts in Rechnung gestellt.
  • contentcolumnsitem_1889162373 Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben zu entrichten sind.
  • contentcolumnsitem_2076203419 Die Stromkostenbremse bezuschusst nur die Position Energiekosten (netto). Die Mehrwertsteuer (20 %) ist weiterhin in vollem Umfang für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises fällig
  • contentcolumnsitem_1957524343 Der Stromkostenzuschuss gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
  • contentcolumnsitem_775928134 Ihren Jahresverbrauch sehen Sie auf der letzten Jahresabrechnung oder im Kundenportal. Link öffnet in neuem Fenster

Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte (Top-Up Modell) Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte (Top-Up Modell) Top-Up Modell für Mehrpersonenhaushalte

Wie funktioniert der Stromkosten-ergänzungszuschuss?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Zuschuss für private Wärmepumpen MIT eigenen Zähler

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Zuschuss für private Wärmepumpen OHNE eigenem Zähler

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wann erfolgt die Abrechnung?

Förderung für Kauf und Installation einer Wärmepumpe

Bei der Installation einer Wärmepumpe bieten wir für private Haushalte eine einmalige Unterstützungszahlung. Voraussetzungen für die Unterstützung ist, dass Salzburg AG-Kund:innen eine bestehende Gas- oder Ölheizung im Bundesland Salzburg im Zeitraum 1.10.2023 bis 31.12.2024 durch eine neue angeschaffte Wärmepumpe ersetzen. 

Einige Wärmepumpen-Hersteller unterstützen die Fördermaßnahme der Salzburg AG mit zusätzlich Rabatten und Vorteilen.

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Haushalte mit Strom- oder Gasheizungen erhalten für das Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss des Landes Salzburg. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Verbrauch

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Oft gestellte Fragen...

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