Stand: 5.9.2024
Stand: 5.9.2024
Sie wollen wissen, welche Förderungen es zusätzlich zur Strompreisbremse gibt, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Ab 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen werden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal oder per Web-Formular möglich. Sie können Ihre Vertragsdokumente auch in Papierform anfordern.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen in Österreich seit dem 1. Dezember 2022. Pro Haushalt werden die Netto-Energiekosten für 2.900 kWh gedeckelt. Seit 1. Juli 2024 wird der Energiepreis nur noch bis zur maximalen Höhe von 25 Cent/kWh bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zwei Drittel der Salzburg AG-Haushaltskund:innen bleiben unter 2.900 kWh Jahresverbrauch. Sie erhalten daher den Zuschuss für ihren gesamten Strombedarf. Wichtig ist allerdings der Wechsel zu dem neuen Stromtarif Strom Privat, da bei diesen der Netto-Energiepreis deutlich unter den 25 Cent/kWh liegt.
Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen!
Der Zuschuss ist gültig seit 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge ist er bereits berücksichtigt und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe.
Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig von 1. Dezember.2022 bis 31. Dezember 2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Stromkosten setzen sich insgesamt zusammen aus den Energiekosten und dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.
Bei Haushalten mit mehr als drei Personen werden die vierte, fünfte usw. Person mit je 105 Euro im Jahr vom Staat unterstützt.
Die Abwicklung läuft großteils automatisch. Eventuell wird bzw. wurde Ihr Haushalt vom Bund postalisch informiert und Sie können den Zuschuss online anfordern.
Die im Beantragungsformular erforderliche Lieferantenkennung der Salzburg AG lautet AT004002.
Von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 erfolgt die Gutschrift bei Haushaltsprofilen und von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 bei Landwirtschafts- und Gewerbeprofilen.
Der Zuschuss wird automatisch bei der nächsten Jahresrechnung abgezogen.
Der Stromkostenzuschuss greift auch bei privaten Wärmepumpen mit eigenem Zähler, sofern der Zähler das Standardlastprofil H0 hat. Für 2.900 kWh p.a. wird der Netto-Energiepreis auf 10 Cent/kWh gedeckelt. Seit 1. Juli 2024 wird der Energiepreis nur noch bis zur maximalen Höhe von 25 Cent/kWh bezuschusst.
Nein, die Abwicklung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wichtig ist allerdings der Wechsel zu dem neuen Tarif Strom Wärmepumpe, da bei diesen der Netto-Energiepreis deutlich unter den 25 Cent/kWh liegt.
Der Zuschuss gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Der Zuschuss ist bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge bereits berücksichtigt und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Für Haushalte mit Wärmepumpen ohne eigenem Zähler gibt es auch 2024 im Rahmen des Salzburg AG Stromkostenzuschusses wieder eine eigene Förderung. Voraussetzung ist, dass der Zähler, über den der Strom läuft das Standardlastprofil H0 hat. Der Betrag in Höhe von € 261,00 entspricht dem Betrag der Strompreisbremse bei einer Wärmepumpe mit eigenem Zähler.
Der Zuschuss kann mittels Online-Formular beantragt werden.
Um den Zuschuss zu erhalten ist bis 31. Dezember 2024 eine Registrierung mittels Online-Formular notwendig.
Nach positiver Prüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung:
Bei der Installation einer Wärmepumpe bieten wir für private Haushalte eine einmalige Unterstützungszahlung. Voraussetzungen für die Unterstützung ist, dass Salzburg AG-Kund:innen eine bestehende Gas- oder Ölheizung im Bundesland Salzburg im Zeitraum 1.10.2023 bis 31.12.2024 durch eine neue angeschaffte Wärmepumpe ersetzen.
Einige Wärmepumpen-Hersteller unterstützen die Fördermaßnahme der Salzburg AG mit zusätzlich Rabatten und Vorteilen.
Haushalte mit Strom- oder Gasheizungen erhalten für das Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss des Landes Salzburg. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Verbrauch
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Der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Strompreisbremse gilt für den privaten Haushaltsstrom und greift in Salzburg auch für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler. Für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler und Stromheizungen im Tarif Wärmepumpe OK gibt es zusätzliche Zuschüsse von der Salzburg AG.
Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh werden die Energiekosten die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.
Benötigen Sie Hilfe beim Umstieg? Haben Sie sonstige Fragen zum neuen Tarif? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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