Jetzt wechseln und sparen - Hier finden Sie alle Informationen zu den günstigeren Stromtarifen!
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Wir benötigen für den Tarifwechsel Ihre Zustimmung. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags. Der neue Vertrag enthält keine Verzichtsklausel. Ein Musterexemplar des Vertrages finden Sie hier.
Warum ist ein neuer Vertrag notwendig?
Der Energiepreis für Privathaushalte liegt seit 1. Juni 2023 beim Tarif Strom Privat bei netto 19,90 bzw. brutto 23,88 Cent/kWh.
Für Gewerbebetriebe gibt es seit 1. Juli 2024 einen erneut günstigeren Tarif Strom Gewerbe 24.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Stromtarife inklusive Stromheizung für Privatkund:innen und Gewerbekund:innen.
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Wir können in den alten Stromlieferverträgen derzeit keine Preisänderungen (weder Senkung noch Erhöhung) durchführen, d.h. Kund:innen, die nicht in den neuen Stromtarif wechseln, werden weiter zum höheren Energiepreis beliefert. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, auf den neuen Tarif zu wechseln. Entweder im Online Formular (dafür benötigen Sie Vertragskontonummer und Aktivierungscode), im Kundenportal oder mittels postalischem Antwortbrief.
Es handelt sich hierbei um eine konsumentenschutzrechtliche Vorgabe. Wenn die Klausel nicht angekreuzt wird, dann kann der Tarifwechsel nicht unmittelbar nach dem Eingang, sondern erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist erfolgen.
Seit der letzten Preisanpassung haben sich die rechtlichen Spielregeln aufgrund eines Gerichtsurteils und dem AK-Gutachten verändert. Da wir dadurch keine Basis für verbindliche Preisänderungen mehr haben, brauchen wir die aktive Zustimmung unserer Kund:innen. Deshalb bieten wir neue, günstigere Stromtarife an. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch den Abschluss eines neuen Vertrages und ist dadurch eine aktive Zustimmung. Es gibt weder eine Vertragsbindung noch Verzichtsklauseln.
Die Vorgehensweise wurde mit der Arbeiterkammer abgestimmt. Die rechtliche Situation betrifft nicht nur uns, sondern auch viele weitere Energieversorger, da die rechtliche Unsicherheit ein österreichweites Problem ist. Unsere Vorgehensweise wurde mit der Arbeiterkammer abgestimmt und ist rechtskonform.
Alle angekündigten Entlastungsmaßnahmen (Strompreisbremse, Zuschuss für Mehrpersonenhaushalte, Stromkostenzuschuss der Salzburg AG für Wärmepumpen etc.) bleiben vom Tarifwechsel unberührt.
Wenn Sie aktuell 6 Freistromtage für Ihre Zustimmung zur Online-Kommunikation erhalten, können Sie mit der Erneuerung Ihrer Zustimmung weiterhin wie gehabt 6 FreistromTage beziehen.
Benötigen Sie Hilfe beim Umstieg? Haben Sie sonstige Fragen zum neuen Tarif? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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