Hier finden Sie die gesammelten FAQ zum Thema MAHNUNG. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Hier finden Sie die gesammelten FAQ zum Thema MAHNUNG. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten durch Ihren Netzbetreiber gerechnet werden.
Gemäß § 82 Abs. 8 ElWOG werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Bei Fragen zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Energieeffizienz, Energiekosten und Energiearmut steht Ihnen auch unsere Ombudsstelle unter der Telefonnummer 0800/660 663 zur Verfügung.
Ab- und Einschaltgebühren für Strom:
Strom | € 30,00 | Ab- und Einschaltgebühr durch Netzbetreiber laut § 58 ElWOG
Die jeweiligen Preisblätter Ihres Netzbetreibers finden Sie auf dessen Webseite.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten durch Ihren Netzbetreiber gerechnet werden.
Gemäß § 127 Abs. 8 GWG werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Ab- und Einschaltgebühren für Erdgas:
Erdgas | € 30,00 | Ab- und Einschaltgebühr durch Netzbetreiber laut § 78 GWG
Die jeweiligen Preisblätter Ihres Netzbetreibers finden Sie auf dessen Webseite.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten durch die Salzburg AG gerechnet werden.
Es werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Ab- und Einschaltgebühren für Wärme:
Wärme | € 30,00 | Gebühr für Aussetzung, physische Trennung und Wiedereinschaltung bei Zahlungsverzug
Kostenblatt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Versorgung mit Wärme
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Abschaltung und den damit verbundenen Mehrkosten durch die Salzburg AG gerechnet werden.
Es werden keine Abschaltungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Abschaltung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Ab- und Einschaltgebühren für Wasser:
Wasser | € 15,00 | Gebühr je Sperrung, Reduzierung oder Einschaltung Salzburg AG
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Diensteunterbrechung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Diensteunterbrechung und den damit verbundenen Mehrkosten durch den Netzbetreiber/die Salzburg AG gerechnet werden.
Es werden keine Diensteunterbrechungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Diensteunterbrechung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Ab- und Einschaltgebühren für Kabel-TV:
KTV | € 24,00 | Abschaltgebühr Salzburg AG
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag laut Schreiben „Letzte Mahnung mit Information über eine bevorstehende Diensteunterbrechung“ bis zum angegebenen Termin auf unser Konto beim Raiffeisenverband Salzburg IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S. Bei Nichtverwendung des mitgeschickten Zahlscheins tragen Sie bitte bei der Überweisung im Feld Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein.
Die Buchung der Zahlung kann bis zu zwei Arbeitstage dauern. Sollte die Überweisung knapp zum bevorstehenden Termin erfolgen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um Übermittlung der Zahlungsbestätigung an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Auskünfte zum Status der Einzahlung können im Kundenservice frühestens zwei Arbeitstage nach eingegangener Einzahlung erteilt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung der offenen Beträge muss mit einer Diensteunterbrechung und den damit verbundenen Mehrkosten durch die Salzburg AG gerechnet werden.
Es werden keine Diensteunterbrechungen am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt.
Zur Wiederinbetriebnahme Ihrer Anlage zahlen Sie den gesamten offenen Betrag inkl. der Ab- und Einschaltkosten pro gesperrtem Produkt auf unser Konto IBAN: AT 66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 4) ein. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Ihrer „letzten Mahnung mit Information über eine bevorstehende Diensteunterbrechung“. Weitere Information über die Kosten der Ab- und Einschaltung finden Sie auf dem Preisblatt des jeweiligen Produktes bzw. Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Bitte senden Sie die Zahlungsbestätigung umgehend per E-Mail an zahlungsnachweis@salzburg-ag.at.
Die Bankstempel „übernommen“, „eingegangen“ oder „SB“ gelten nicht als Zahlungsbestätigung. Achten Sie auf den „bezahlt“-Vermerk! Wichtig ist, dass sowohl eine unwiderrufliche Überweisung per Zahlschein oder Telebanking auf der Zahlungsbestätigung erkennbar ist.
Sobald wir Ihre Zahlungsbestätigung erhalten, wird Ihre Anlage am folgenden Arbeitstag wieder in Betrieb genommen.
Ab- und Einschaltgebühren für CableLink Internet:
CableLink Internet | € 24,00 | Abschaltgebühr Salzburg AG