Stand: 27.2.24
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Energiegemeinschaften (EG) stellen einen wichtigen Wendepunkt für die österreichische Energiewirtschaft dar: Erstmals können sich Salzburger:innen zusammenschließen, um über die Grenzen ihrer Grundstücke hinaus gemeinsam Strom erzeugen, speichern, nutzen oder zu einem gemeinschaftlich vereinbarten, fixen Preis verkaufen zu können.
Was ist aber eine EG? Welche Formen gibt es? Und welche Vorteile haben insbesondere Erneuerbare Energiegemeinschaften? Antworten auf diese Fragen und viele mehr erfahren Sie im Folgenden.
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Grundsätzlich gibt es Erneuerbare Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften, für die ähnliche Regelungen (z. B. eigene Rechtsform notwendig) gelten. Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich ihres geografischen Wirkungsbereichs, ob erneuerbare oder alternative Energiequellen genutzt werden sowie durch finanzielle Vorteile.
In einer EEG muss die Energie aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Photovoltaik, Wasser-/Windkraft) stammen. Dabei ist die Erzeugung, Speicherung, der Verbrauch und der Verkauf nicht rein auf Strom beschränkt.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind auf den lokalen oder regionalen „Nahbereich“ beschränkt. Jener wird im Stromnetz über die so genannten Netzebenen (Spannungsniveaus) bestimmt:
Lokale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes einer Trafostation befinden.
Regionale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes eines Umspannwerks befinden.
Egal, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gemeinde sind – jede und jeder Einzelne kann durch das Gründen bzw. der Teilnahme an einer EEG einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.
Da der Strom keine langen Transportwege zurücklegen muss, gelten reduzierte Netznutzungsentgelte. Ein weiterer finanzieller Anreiz ist, dass EEGs generell von der Elektrizitätsabgabe für Strom aus erneuerbaren Quellen befreit sind.
Erneuerbare Energiegemeinschaften stärken dabei nicht nur die Gemeinschaft in einer Region, sie schützen durch die dezentrale Energiegewinnung das Stromnetz auch vor Überlastungen und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Österreicher:innen wird es durch eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht, den Strom, den sie z.B. auf dem Dach eines Mietgebäudes erzeugen, allen Bewohner:innen innerhalb eines Grundstücks oder Objekts zur Verfügung zur stellen. Im Gegensatz zur einer Energiegemeinschaft verlässt die Energie dabei nicht die Grundstücksgrenze.
Außerdem ist für eine GEA keine eigene Rechtsperson (z.B. ein Verein) erforderlich. Es muss lediglich ein Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen dem Netzbetreiber, dem/der Betreiber:in und den teilnehmenden Berechtigten abgeschlossen werden.
Hier bietet die Salzburg AG mit dem innovativen Service Solar.Top eine Möglichkeit, eine gemeinschaftlich Erzeugungsanlage zu betreiben.
Für Mehrparteienhäuser eignet sich so eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage mit Solar.Top, während für den Zusammenschluss mehrerer Einfamilienhäuser in einer Wohnsiedlung eine Energiegemeinschaft die Lösung ist.
Ab Anfang 2024 können gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen Teil einer Energiegemeinschaft werden.
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Beide Pakete können um weitere Serviceleistungen wie individuelle Energieberatungen sowie Mitgliederverwaltung ergänzt werden
Eine Energiegemeinschaft ermöglicht die Produktion, den gemeinschaftlichen Verbrauch, die Speicherung und den Verkauf von Strom (EEG zusätzlich: Wärme & Gas) über Grundstücksgrenzen hinweg. Mind. zwei Teilnehmer:innen (Erzeuger:in & Abnehmer:in) werden dafür benötigt.
In Österreich wird zwischen Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) unterschieden.
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist im Gegensatz zur EEG nicht auf den „Nahebereich“ beschränkt, der erzeugte Strom ist nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt. Durch die Teilnahme am gesamten öffentlichen Stromnetz gibt es im Gegensatz zu EEGs keine reduzierten Netzentgelte. Mitglieder aus verschiedenen Netzbereichen in Österreich können sich ab voraussichtlich Oktober zu einer BEG zusammenschließen.
Eine erneuerbare Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen (1 Erzeuger:in, 1 Verbraucher:in). Die erzeugte Energie muss aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik, Wasser-/Windkraft) stammen. Auch wenn sich finanzielle Vorteile (etwa reduzierte Netznutzungsentgelte) ergeben, stehen nicht der finanzielle Gewinn im Vordergrund, sondern der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder.
Energiegemeinschaften stellen einen Meilenstein in der Energiewirtschaft dar und sind das perfekte Instrument für Private, Unternehmen und Gemeinden, sich proaktiv an der Energiewende zu beteiligen.
Grundsätzlich kann jede Art der selbst produzierten und nachhaltigen Energie geteilt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Strom, den eine Photovoltaik-Anlage direkt in der Nachbarschaft produziert.
Alle Teilnehmer:innen sind über das Niederspannungsnetz einer Trafostation verbunden. Es sind keine anderen Netzebenen eingebunden.
Im Gegensatz zur lokalen Energiegemeinschaft reicht die regionale Energiegemeinschaft über den Bereich einer Trafostation hinaus. Die Teilnehmer:innen sind über dasselbe Umspannwerk verbunden.
In den meisten Fällen wird auch bei der Teilnahme an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft bevorzugt durch die/den Prosumer:in selbst konsumiert. Das bedeutet, dass die selbst erzeugte Energie erst dann in die EEG eingespeist wird, wenn sie selbst nicht verbraucht wird. Die Energieaufteilung innerhalb der EEG kann entweder nach einem statischen oder dynamischen Ansatz erfolgen.
Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied ein fix nach Prozentsätzen vereinbarter Anteil am erzeugten Gemeinschaftsstrom zugeordnet. Der Vorteil ist, dass jedes Mitglied einen fix definierten Anteil hat. Nachteil ist, dass nicht verbrauchter Strom des fix zugewiesenen Anteils ins Netz eingespeist wird. Andere Mitglieder können nicht darauf zugreifen. Durch die fixen Anteile ist eine statische Aufteilung übersichtlicher bzw. einfacher nachzuvollziehen.
Die dynamische Aufteilung des erzeugten Gemeinschaftsstroms orientiert sich am prozentuellen Anteil der Mitglieder am Gesamtverbrauch. Das bedeutet, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt der Stromerzeugung vor Ort am meisten benötigen, auch die meiste Energie erhalten. Die Zuordnung erfolgt jede Viertelstunde mit Hilfe des Smart Meters (Digitaler Stromzähler mit Kommunikationseinheit). Das dynamische Verteilungsmodell ist schwerer nachvollziehbar. Es hat jedoch den großen Vorteil, dass die Mitglieder den Gemeinschaftsstrom effizienter nutzen können. Die Energie wird besser verwertet und es wird weniger Strom ins Netz eingespeist. Die dynamische Verteilung ist für eine Energiegemeinschaft sinnvoller und wird daher von uns empfohlen.
Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) muss der Strom nicht zwingend aus erneuerbaren Energiequellen stammen, bei erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) schon. BEGs dürfen nur Strom erzeugen, EEGs jede Form von Energie. EEGs sind auf den lokalen sowie regionalen „Nahbereich“ beschränkt. Für sie gelten reduzierte Netznutzungsentgelte, für BEGs nicht.
Mit einer gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage (GEA) wird es Österreicher:innen ermöglicht, den Strom, den sie z. B. auf dem Dach eines Mietgebäudes erzeugen, allen Bewohner:innen auf dem Grundstück zur Verfügung zur stellen.
Im Gegensatz zur einer Energiegemeinschaft verlässt die Energie bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) nicht die Grundstücksgrenze. Bei einer GEA wird außerdem keine Rechtsperson wie etwa ein Verein benötigt. Es fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an.