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Gasanlagen-
überprüfung

Wiederkehrende

  • Bewilligungspflichtige Anlagen
  • Genehmigungspflichtige Anlagen
  • Alles aus einer Hand erledigt

Stand: 9.3.2023

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden Überprüfungen Ihrer Gasanlagen durch.

Unser Angebot

  • Prüfung der gesamten Gasinstallation gemäß ÖVGW-Richtlinien
  • Prüfung der Gasdruckregelanlage
  • Erstellung eines richtlinienkonformen Aktes (wenn erforderlich)
  • Ggf. Erstellung eines Mängelprotokolls
  • Ausfertigung des erforderlichen Prüfbefundes gemäß Gassicherheitsgesetz

Ihre Vorteile

  • Gemeinsame, kostenlose Vor-Ort Begehung der Gasanlage
  • Angebotslegung nach tatsächlichem Aufwand
  • Flexible, an Ihre Betriebs- und Produktionszeiten angepasste Prüftermine
  • Automatische Erinnerung für wiederkehrende Prüfungen
  • Ggf. Unterstützung in der Koordination von Mängelbehebungen 

Unsere Experten beraten Sie

Erfahren Sie kostenlos von unseren Profis alles über Notwendigkeit, die Inhalte und den Ablauf der wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen.

Gleich informieren:

Gesetzliche Vorgaben

Für bewilligungspflichtige Gasanlagen steht alle 5 Jahre nach § 11 Salzburger Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende Überprüfung an. Je nach Bewilligungsbescheid, können auch kürzere Intervalle festgelegt sein.

Für meldepflichtige Gasanlagen ist die wiederkehrende Überprüfung in der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) 
- Richtlinie* G K72 „Betrieb von Gasanlagen“ geregelt. Danach ist die Anlage spätestens alle 12 Jahre zu prüfen.  Verantwortlich für die Überprüfung ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber.

Wird diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann das, insbesondere im Schadenfall, empfindliche Folgen nach sich ziehen. 

In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen diese Gasanlagen unter die wiederkehrende Prüfungspflicht:

  • Zentralheizungsanlagen für die Wärme- und Warmwasserversorgung
  • Gasherde und Dampfgarer in Gastronomiebetrieben
  • Dekorative Gasfeuerungen in der Hotellerie
  • Backöfen in Bäckereien
  • Hell- und Dunkelstrahler in Produktions- und Lagerhallen
  • Lackierkabinen in Werkstätten
  • Dampfkessel, Maschinen und Gasmotoren in Prozessgasanlagen
  • Gasfeuerungen in (Schul-)Laboratorien
  • Erdverlegte Gasleitungen innerhalb des Firmengeländes

Ablauf eines Gasanlagenchecks:

Infos zur Überprüfung ihrer Gasanlage

Serviceline

Kontaktmöglichkeiten