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Gaspreis

Informationen zum
  • Gaspreisanpassung
  • Berechnung des Gaspreises
  • Erklärung der Indizes

Hier finden Sie Informationen zur Zusammensetzung des Gaspreises und eine Erklärung der Indizes für Preisanpassungen.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Bei den Gas-Tarifen setzt sich der Gesamtpreis aus verschiedenen Teilen zusammen:

Energiepreis

Dieser setzt sich aus dem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh), auch Arbeitspreis genannt, und einem jährlichen Grundentgelt zusammen. Preisanpassungen der Salzburg AG beziehen sich immer nur auf den Energiepreis, die übrigen Kostenbestandteile werden von der Regulierungsbehörde und anderen staatlichen Stellen festgelegt.

Netznutzungsentgelt 

Das Netznutznungsentgelt beinhaltet die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Gasleitungen.

Steuern, Gebühren und Abgaben

Wann wird der Gaspreis angepasst?

Der Energiepreis (Arbeitspreis und Grundentgelt) wird jeweils am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres angepasst.

Die beiden Anpassungstermine sind seit 1. März 2023 in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas („AGB-Erdgas“, Punkt X.3) festgelegt. Durch zwei Anpassungstermine pro Jahr können wir Spielräume im Sinne unserer Kund:innen zeitnah umsetzen. 

Wie wird der Gaspreis berechnet?

Der Energiepreis für Gas ist indexbasiert. Das bedeutet, dass Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung von festgelegten Indizes erfolgen.

Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Unsere Erdgas-Tarife orientieren sich am Verbraucherpreisindex (VPI 2015) und dem österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI).

Bei steigenden Indexwerten kann bis zum gesamten Ausmaß der jeweiligen Index-Veränderung erhöht werden. Bei sinkenden Indexwerten muss im gesamten Ausmaß der jeweiligen Index-Veränderung gesenkt werden.  

Erklärung der Indizes

Verbraucherpreisindex 2015 („VPI 2015“)

Der Verbraucherpreisindex wird monatlich veröffentlicht und dient als Indikator für die Messung der Inflation in Österreich. Der Berechnung des VPI liegt ein Warenkorb zugrunde, der typische Güter und Dienstleistungen des allgemeinen Bedarfs enthält. Die Preise dieser gleichbleibenden Gruppe von Gütern werden regelmäßig erhoben und nach ihrer Bedeutung für eine bestimmte Gruppe (z.B. Verbraucher) gewichtet.

Mehr Informationen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf der Website der Statistik Austria.

Österreichischer Gaspreisindex Methode 2019 MA-12 („ÖGPI 2019 MA-12“)

Der ÖGPI ist ein Großhandelspreisindex für Gas und bildet den reinen Energiepreis ab. Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben, die ebenfalls in der Gasrechnung von Endkunden beinhaltet sind, werden nicht berücksichtigt. Der ÖGPI wird von der Österreichischen Energieagentur veröffentlicht und bildet auf Basis einer standardisierten Berechnungsmethode und unter Verwendung der für die Preisbildung in Österreich relevanten Produkte des Energiehandelsplatzes EEX einen Ausblick auf die im kommenden Monat zu erwartende Preisentwicklung am Gasgroßhandelsmarkt ab.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Austrian Energy Agency.

Arbeitspreis

Wie wird der Arbeitspreis bei Gas-Tarifen berechnet?

Wie ändert sich das Grundentgelt?

Für Änderungen des Grundentgelts ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2015 der Statistik Austria (kurz „VPI 2015“) maßgeblich.

Das Grundentgelt bleibt zum 1. Oktober  2024 trotz der VPI-Entwicklung unverändert bei jährlich 36,00 Euro brutto. 

Index-Ausgangswert

Was bedeutet Index-Ausgangswert?

Bei der Berechnung eines indexbasierten Preises wird immer der Unterschied zwischen einem früheren Stand des Indexes (= Index-Ausgangswert) und einem späteren Stand des Indexes (= Index-Vergleichswert) betrachtet. Der Preis wird dann entsprechend der Veränderung des Indexes angepasst.

Die neuen ABG-Erdgas zum 1. März 2023 enthalten ergänzende Angaben zur Festlegung des Index-Ausgangswerts für neue Vertragsabschlüsse. Für die Aufsichtsbehörde E-Control war diese Ergänzung eine notwendige Voraussetzung für die Änderung der AGB-Erdgas. Die Änderungen bezogen sich auf die Preisänderungsregeln, die wir im Sinne unserer Kund:innen erweitert haben.

Seither gelten für neu abgeschlossene Gaslieferverträge – auch nach Umzügen – die folgenden Indexausgangswerte:

Vertragsabschluss Februar bis Juli: Indexwert Januar desselben Jahres
Vertragsabschluss August bis Jänner: Indexwert Juli desselben bzw. Vorjahres

In welchem Umfang werden Indexveränderungen weitergegeben?

Mit den AGB-Erdgas vom 1. März 2023 ist es der Salzburg AG möglich, Indexsteigerungen nur teilweise als Preiserhöhung weiterzugeben. Im Unterschied dazu sind Indexrückgänge zum nächsten Preisanpassungstermin immer vollständig durch Preissenkungen weiterzugeben.

Warum wurden die AGB-Erdgas zum 1. März 2023 angepasst?

Wenn die AGB-Erdgas nicht zum 1. März 2023 geändert worden wären, dann hätte der hohe Wert des ÖGPI vom Jänner 2023 für den Erdgaspreis ab 1. April 2023 in vollem Umfang und für ein komplettes Jahr gegolten.

Dies hätte einen Arbeitspreis von über 17 Cent/kWh zu Folge gehabt. Im Sinne unserer Kund:innen sollte eine solche Preisstellung in jedem Fall vermieden werden.

Durch die Einführung des zweiten Anpassungstermins zum 1. Oktober konnte die Erhöhung später durchgeführt werden und ist auch deutlich geringer ausgefallen.
In Zahlen: Erhöht wurde nur auf 11,88 statt auf mehr als 17 Cent/kWh brutto
und dies nur für 6 statt für 12 Monate.


Werden die Teilbeträge angepasst?

Bei der Festlegung der Teilbeträge berücksichtigen wir immer auch die voraussichtliche Preisentwicklung in den nächsten Monaten. Wenn sich durch die Preisanpassung zum 1. Oktober 2024 der Teilbetrag um mindestens 20 Euro reduziert, wird er angepasst. Alle Kund:innen, für die das zutrifft, bekommen im Oktober 2024 ein Schreiben mit dem neuen Teilbetrag. 

In unserem Kundenportal können Sie selbst eine Anpassung der Teilbeträge vornehmen oder kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice.

Oft gestellte Fragen

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