Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Strom. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
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Ein FreistromTag ist ein 365stel des Energiepreises der Jahresabrechnung.
Unter dem Energiestrompreis versteht man den Preis für die verbrauchte Stromenergie, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Gesamtstrompreis setzt sich aus dem Energiestrompreis und den Netzentgelten sowie den Steuern und Abgaben zusammen.
Alles zu einen neuen Stromanschluss oder zur Anpassung bzw. Erweiterung eines bestehenden Anschlusses erfahren Sie hier.
Wir liefern an unsere Kunden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei kommen ca. 85% aus Wasserkraft, der Rest stammt aus anderen Ökoenergiequellen.
Bestätigen Sie Ihren Strombezug für den Zeitraum 1.11.2025 – 31.10.2026 bis spätestens 31.12.2025 direkt im Kundenportal meine.salzburg-ag.at oder bei unserer Serivce Line unter 0800 / 660 660.
Dafür erhalten Sie derzeit 16 FreistromTage, plus 3 FreistromTage bei SEPA-Lastschrift und 6 FreistromTage bei Zustimmung zur Online-Kommunikation – insgesamt bis zu 25 FreistromTage.
Die Gutschrift erfolgt automatisch auf Ihrer Jahresabrechnung; bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder verspäteter Bestätigung werden die FreistromTage aliquot berücksichtigt.
Stromkund:innen erhalten jederzeit eine Bestätigung für Ihren Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Hotline unter 0800 / 660 660 oder nutzen Sie eine andere direkte Kontaktmöglichkeit.
Die Tarife vom Sommer 2023 (z.B. Strom Privat oder Strom Gewerbe) werden weiterhin angeboten. Aber auch hier können sich Kund:innen bares Geld sparen, wenn sie auf einen neueren Tarif (z.B. Strom Privat 24 bzw. Strom Gewerbe 24) wechseln.
Es handelt sich hierbei um eine konsumentenschutzrechtliche Vorgabe. Wenn die Klausel nicht angekreuzt wird, dann kann der Tarifwechsel nicht unmittelbar nach dem Eingang, sondern erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist erfolgen.
Wenn Sie einen Anpassung Ihres Teilbetrags wünschen, dann können Sie das ganz einfach selbst im Kundenportal erledigen. Alternativ hilft Ihnen auch gerne unser Kundenservice 0800 660 660 / kundenservice@salzburg-ag.at weiter. Ansonsten wird der Teilbetrag automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung wieder angepasst.
Nach erfolgreicher Anmeldung unter https://meine.salzburg-ag.at/ gelangen Sie wie folgt zu Übersicht ihres jährlichen Stromverbrauchs.
Über PC:
Über Smartphone:
Die erzeugte Energiemenge muss zu jedem Zeitpunkt der gerade verbrauchten Energie entsprechen. Da Strom in so großen Mengen nicht gespeichert werden kann, könnten wir aus unserer eigenen Stromerzeugung heraus die Versorgungssicherheit in Salzburg nicht gewährleisten. Denn unsere Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen findet überwiegend in den Sommermonaten statt. Im Winter hingegen haben wir eine geringere Erzeugung aus Wasserkraft sowie weniger Sonne für Photovoltaik.
Beim Bedarf, also bei der Nachfrage nach Strom, verhält es sich jedoch genau andersherum: Im Winter ist der Strombedarf durch die notwendige Beleuchtung und Heizung besonders hoch (selbst Öl- und Gasheizungen haben strombetriebene Pumpen für die Verteilung der Wärme im Gebäude).
Deshalb müssen wir Energie am Beschaffungsmarkt zukaufen. Durch die langfristige und kontinuierliche Beschaffung am Energiemarkt sichern wir die Versorgungssicherheit für unsere Stromkund:innen.
Die Jahresabrechnungen sind auf 12 Monate - Jänner bis Dezember – verteilt.
Wobei die Landgebiete schwerpunktmäßig von Jänner bis Juni abgerechnet werden, die Stadt Salzburg und Umlandgemeinden verteilen sich auf das ganze Jahr von Jänner bis Dezember.
Ihre letzte Jahresrechnung und damit den Abrechnungszeitpunkt finden Sie im Kundenportal.
Der durchschnittliche Verbrauch eines Haushalts liegt bei 2.400 kWh pro Jahr.
Zwei Drittel unserer Haushaltskund:innen haben einen jährlichen Verbrauch bis zu 2.900 kWh pro Jahr.
Ihre letzte Jahresrechnung und damit Ihren Jahresverbrauch finden Sie im Kundenportal.
Mit Watt oder Kilowatt wird die Leistung (Stärke) eines Stromerzeugers oder Stromverbrauchers ausgedrückt. Der Ausgangspunkt ist Watt (W) als Messgröße für Leistung
Der übliche Begriff Kilowatt (kW) entspricht 1000 Watt. Dabei wird meist die maximal mögliche Leistung angegeben.
Beispiel 1: Eine private Photovoltaik-Anlage hat 5 kWpeak. Das bedeutet, dass die maximale Leistung dieser Anlage bei optimaler Sonneneinstrahlung bei 5 kW liegt. Die tatsächliche Leistung hängt dann vom jeweiligen Wetter und Sonnenstand ab.
Die Menge an Strom, die diese Anlage erzeugt, ergibt sich damit aus dieser tatsächlichen Leistung mal der jeweiligen Zeit, in der diese Leistung zur Verfügung stand: also in Kilowatt mal Stunden = Kilowattstunden (kWh).
Beispiel 2: Ein modernes E-Auto dagegen hat üblicherweise mit Wechselstrom eine maximale Ladeleistung von 11 kW. Über die Ladezeit hinweg sinkt jedoch die Ladeleistung entsprechend der jeweiligen Ladekurve des Autos. Auch hier gilt: Die Menge an Strom, die tatsächlich geladen wird, ergibt sich damit aus der jeweiligen Ladeleistung mal der Zeit, in der diese Leistung erreicht wurde: also in Kilowatt mal Stunden = Kilowattstunden (kWh).
Jedes Elektrogerät hat eine definierte Leistung. Ein Fernsehgerät hat z.B. 100 Watt. Damit verbraucht man mit einer Stunde Fernsehschauen 100 Wattstunden, das ist 1/10 von 1 kWh oder 0,1 kWh.
Mehr Leistung hat ein Föhn (1.200 bis 2.300 W) oder die Kaffeemaschine mit beispielsweise 1.500 W. Beide Geräte sind aber meist nur kurz im Einsatz und haben damit wenig Einfluss auf den gesamten Stromverbrauch. Bei der Waschmaschine (1.800 bis 3.000 Watt) oder dem E-Herd (6.000 bis 7.000 Watt) schaut es da schon anders aus. Es lohnt sich generell bei Neuanschaffungen, auf die Energieeffizienz der Geräte zu achten, bei Geräten mit hoher Leistung und / oder langen Betriebszeiten ganz besonders. Erkennbar ist die Energieeffizienz der Geräte am sogenannten Energielabel (A-G). Auch da gilt: Verbrauch = Leistung x Zeit in der diese Leistung abgerufen wird.
Eine Megawattstunde (MWh) sind 1000 Kilowattstunden (kWh).
Ebenso entspricht ein Megawatt (MW) 1000 Kilowatt (KW).
Diese Größenangaben werden für sehr große Strommengen bzw. sehr leistungsfähige Anlage wie z.B. Kraftwerke verwendet.
Lastprofil ist der technische Begriff für eine Darstellung des Stromverbrauchs im Zeitverlauf. Standardlastprofile beschreiben dabei den typischen Verbrauchsverlauf für eine bestimmte Gruppe an Stromverbrauchern, wie z.B. private Haushalte.
Wer im Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH (überwiegend deckungsgleich mit dem Land Salzburg) bereits einen Smart Meter, also einen digitalen Stromzähler besitzt, kann sein persönliches Lastprofil auf Tagesbasis im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH einsehen. Dort können auch die 15-Minuten-Werte aktiviert werden. Damit wird der Smart Meter zum Prime Meter und es wird zusätzlich das Lastprofil im Tagesverlauf angezeigt. Auf dieser Basis können Kund:innen Verbrauchsspitzen und damit die großen Stromverbraucher im Haushalt identifizieren.
Der Stromkostenzuschuss in Österreich ist gültig von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Seit 1. Januar 2025 gilt der Salzburg AG Strompreisdeckel. Dieser dient als Ersatz für die wegfallende Strompreisbremse. Mit diesem Rabatt zahlen Haushaltskund:innen für die ersten 1.000 kWh in 2025 nur 10,00 Cent netto pro kWh.
Anspruch auf die Stromkostenbremse hatten natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Strompreisbremse gilt für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 den privaten Haushaltsstrom und greift in Salzburg auch für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler. Für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler und Stromheizungen gab es zusätzliche Zuschüsse von der Salzburg AG.
Im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 werden bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen, bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.