Navigation überspringen
contentheaderslide

Wichtige Förderstellen

Neubau und Sanierung

Bei Sanierung und Neubau bekommen Sie vom Land Salzburg und dem Staat Österreich Unterstützung in Form von Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderstellen.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Fristen der jeweiligen Förderungen und kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten direkt die Förderstellen. Aus aktuellem Anlass finden Sie hier Informationen und Erklärungen zur aktuellen Situation der Wohnbauförderung.

Förderungen Land Salzburg

Energieförderung Land Salzburg

Betrifft Förderungen von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Errichtung Photovoltaik-Anlagen...).
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Wohnbauförderung Land Salzburg für Neubau/Sanierung/Wohnbeihilfe

Förderung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen mit und ohne Renovierungspass.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Bitte beachten Sie:
Seit 1.3.2024 werden haustechnische Maßnahmen (z.B. Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen) nur in Verbindung mit thermischen Maßnahmen (mind. 20% der Gebäudehülle oder 20% der Fensterfläche) gefördert.

Gemeindeförderungen

Bitte fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder dem Magistrat der Stadt Salzburg gezielt nach den Fördermöglichkeiten je Gemeinde. 

Bundesförderungen

Heizungstausch „Raus aus Öl und Gas“

Rund um den Heizungstausch gibt es im Rahmen der "Raus aus Öl und Gas" Initiative unterschiedliche Förderungen. Hier finden Sie eine grobe Übersicht:

Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:

Informationen für Heizungstausch bei mehrgeschossigem Wohnbau/Reihenhausanlagen:

Weitere Informationen zum Thema:

Tausch erneuerbarer Heizsysteme für private Haushalte

Förderung für den Tausch von Heizsystemen für private Haushalte. Betrifft (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Sanierungsscheck für Private

Bei Sanierungsvorhaben unterstützt Sie das Klimaschutzministerium mit einem Sanierungsbonus von bis zu 42.000,00 Euro.

Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:

Informationen für Heizungstausch bei mehrgeschossigem Wohnbau/Reihenhausanlagen:

Überblick Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus
Anleitung zur Antragsstellung Einzelbauteilsanierung
Anleitung zur Antragsstellung Teil- bzw. umfassende Sanierung

Handwerkerbonus

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause.
Förderhöhe: 20% der Arbeitsleistung. Pro Person und Wohneinheit:

  • Im Jahr 2024 mind. 50€/max. 2.000€
  • Im Jahr 2025 mind. 50€/max. 1.500€

Weitere Informationen finden Sie unter handwerkerbonus.gv.at

Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Laufzeit: 1.1.2024 - 31.12.2025

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 35 kWpeak. Die Befreiung gilt nur bei Bezug der Anlagenteile aus dem EU-Raum (innergemeinschaftlicher Erwerb).

Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

OeMAG-Tarifförderung

Die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ) bietet eine Tarifförderung für Photovoltaikanlagen mit mehr als 35 kWp Leistung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OeMAG.

Information zur Wohnbauförderung - Aktuelle Situation

Der Online-Förderassistent ist für Sanierungsförderungen seit 1.2.2025 für Anträge nach dem S.WFG 2015 und dem S.WFG 2025 unter Berücksichtigung festgelegter Bedingungen geöffnet:

Anträge nach dem S.WFG 2015

Anträge nach dem S.WFG 2015 können nun im Förderassistenten beantragt werden, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:

Beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.6.2025 gestellt werden müssen!

Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis 30.6.2025 gestellt werden.

Anträge nach dem S.WFG 2025

Für Anträge nach dem S.WFG 2025 erfolgt eine schrittweise Öffnung des Online-Assistenten, vorerst können mit 1.2.2025 folgende Förderungen beantragt werden:

  • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
  • Personenaufzüge

Für energetische Maßnahmen können daher nach dem S.WFG 2025 vorerst keine Anträge gestellt werden. Das Hochladen von Energieausweisen in die ZEUS-Datenbank ist weiterhin möglich.

Salzburg AG Shooting Energieberatung April 2023 Foto: Neumayr/Christian Leopold 24.04.2023

Die Berater:innen der Salzburg AG stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Die Beratungen sind objektiv und produktneutral.

Wir beraten Sie gerne:

Serviceline

Anmeldung zur Energieberatung

E-Mail