Bei Sanierung und Neubau bekommen Sie vom Land Salzburg und dem Staat Österreich Unterstützung in Form von Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderstellen.
Bei Sanierung und Neubau bekommen Sie vom Land Salzburg und dem Staat Österreich Unterstützung in Form von Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderstellen.
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Fristen der jeweiligen Förderungen und kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten direkt die Förderstellen. Aus aktuellem Anlass finden Sie hier Informationen und Erklärungen zur aktuellen Situation der Wohnbauförderung.
Betrifft Förderungen von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Errichtung Photovoltaik-Anlagen...).
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Förderung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen mit und ohne Renovierungspass.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Bitte beachten Sie:
Seit 1.3.2024 werden haustechnische Maßnahmen (z.B. Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen) nur in Verbindung mit thermischen Maßnahmen (mind. 20% der Gebäudehülle oder 20% der Fensterfläche) gefördert.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder dem Magistrat der Stadt Salzburg gezielt nach den Fördermöglichkeiten je Gemeinde.
Rund um den Heizungstausch gibt es im Rahmen der "Raus aus Öl und Gas" Initiative unterschiedliche Förderungen. Hier finden Sie eine grobe Übersicht:
Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:
Informationen für Heizungstausch bei mehrgeschossigem Wohnbau/Reihenhausanlagen:
Weitere Informationen zum Thema:
Förderung für den Tausch von Heizsystemen für private Haushalte. Betrifft (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Bei Sanierungsvorhaben unterstützt Sie das Klimaschutzministerium mit einem Sanierungsbonus von bis zu 42.000,00 Euro.
Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:
Überblick Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus
Anleitung zur Antragsstellung Einzelbauteilsanierung
Anleitung zur Antragsstellung Teil- bzw. umfassende Sanierung
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause.
Förderhöhe: 20% der Arbeitsleistung. Pro Person und Wohneinheit:
Weitere Informationen finden Sie unter handwerkerbonus.gv.at
Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!
Laufzeit: 1.1.2024 - 31.12.2025
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 35 kWpeak. Die Befreiung gilt nur bei Bezug der Anlagenteile aus dem EU-Raum (innergemeinschaftlicher Erwerb).
Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ) bietet eine Tarifförderung für Photovoltaikanlagen mit mehr als 35 kWp Leistung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OeMAG.
Kann ein Antrag vor Inkrafttreten des neuen Wohnbauförderungsgesetzes nicht mehr gestellt werden, ist geplant folgende Übergangsregelung im neuen Gesetz vorzusehen (es wird darauf hingewiesen, dass dies eine entsprechende Gesetzes- und Verordnungsregelung voraussetzt):
Damit sind Förderwerber:innen bei Ansuchen bis 30.6.2025 ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes, welche
gem. S.WFG 2015 förderfähig.
Detailinformation zum Thema Wohnbauföderung finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.
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