in der Stadt Salzburg
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Ab sofort ist auch eine kontaktlose Bezahlung mit Bankomat/Kreditkarten via NFC möglich.
Unsere Fahrscheinautomaten sind an stark frequentierten Obus-Haltestellen in der Stadt Salzburg platziert.
Bezahlung ist möglich mit:
Ticketsortiment:
Die Fahrkarten können im Voraus gekauft und bei Fahrtantritt entwertet werden.
Senior-Preis
Jugend-Preis
Minimum-Preis
Einzelfahrt
Einzelfahrt 09/17
Kurzstreckenkarte
Stundenkarte
24-Stundenkarte
myRegio Wochenkarte (Region Salzburg Stadt)
myRegio Monatskarte (Region Salzburg Stadt)
Klimatickets Salzburg
Informationen zu den Klimatickets Salzburg (auch PLUS, U26, Edelweiß, Spezial, Student) erhalten Sie hier.
Die Kernzone Salzburg ist im Wesentlichen die Stadt Salzburg laut Tarifzonenplan bzw. Liniennetzplan. Mit Fahrkarten für die Kernzone Salzburg hat der Fahrgast freie Verkehrsmittelwahl. Innerhalb des Geltungsbereiches kann zwischen Obus, Salzburger Lokalbahn, Albus, ÖBB-Schiene, ÖBB-Postbus, RVO etc. gewählt werden.
Übersicht Linien der Salzburg AG und Albus:
Die Region Salzburg Stadt beinhaltet die Kernzone Salzburg und die Umlandzonen: Wals, Siezenheim, Großgmain, Fürstenbrunn, Anif-Grödig, Mödlham, Rif-Taxach, Puch, Elsbethen, Koppl, Guggenthal, Gaisberg, Eugendorf, Hallwang, Elixhause, Anthering, Bergheim und Freilassing.
Der Verbundraum umfasst das Gebiet des Bundeslandes Salzburg inklusive der Gesamtstrecke der Salzburger Lokalbahn bis zum Endbahnhof „Ostermiething Lokalbahn“ und den Korridorverkehr der Buslinien 180 und 260 von Zell am See - Bad Reichenhall - Salzburg über das „kleine deutsche Eck“.
Allgemeine Monatskarte
Pensionisten-Monatskarte Zone S
Blindenwertkarte
Wochenendticket
Feiertagstickets
Fahrzeuge, die mit Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren ausgestattet sind (z.B. Segways), dürfen im Obus nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Rollstühle (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.5.), „E-Bikes“ (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.3.) oder kleine, einspurige zusammengeklappte Scooter.
E-Scooter (einspurig)
Zusammengeklappte Scooter, auch solche mit elektrischem Antrieb (ausgenommen einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz) werden wie Gepäck behandelt (gemäß PT SLB/Obus Punkt 27.2.). Die Maße dürfen die Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
Nicht zusammengeklappte Scooter, auch solche mit elektrischem Antrieb, sowie einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz gelten als Fahrrad (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.3.).
E-Scooter (mehrspurig)
Kleine, mehrspurige, offene, elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge mit Lenksäule, die nur den Fahrzeugführer befördern können, sind vom Transport ausgeschlossen, unberührt davon, ob diese die in Punkt 29.5. (PT SLB/Obus) genannten Abmessungen erfüllen.
Fahrräder
Die Mitnahme von Fahrrädern (gemäß PT SLB/Obus Punkt 2.13.) ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erlaubt. Grundsätzlich dürfen zweirädrige, einsitzige Fahrräder auf der Heckplattform (Einstieg Tür 4) mitgenommen werden. Fahrräder können auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Der Fahrgast hat ausschließlich den für den Fahrradtransport gekennzeichneten Einstieg zu benützen. Er hat sein Fahrrad mit der vorgesehenen Haltevorrichtung zu sichern und so aufzustellen, dass der Fahrgastfluss nicht unnötig beeinträchtigt wird und die Sicherheits- und Meldeeinrichtungen für die Fahrgäste zugänglich bleiben. Bei Platzmangel bzw. wenn bereits drei Fahrräder vorhanden sind, ist die Mitnahme weiterer Fahrräder nicht zulässig. Kinderwägen werden vorrangig mitbefördert, und bei Platzmangel müssen Fahrräder ggf. wieder ausgeladen werden, um Kinderwägen Platz zu machen.
Die Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrades liegt im Ermessen des Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH - Mitarbeitenden.
Kinderwägen
Grundsätzlich werden Kinderwägen mitgenommen. Kinderwägen sind zu sichern und zu beaufsichtigen.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Tickets für die Bayerische Regiobahn sind in unseren ServiceCentern Lokalbahnhof und Alpenstraße erhältlich.
Nähere Informationen zum Ticketangebot finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Tickets im Stadt- und Regionalverkehr finden Sie auch auf der Website des Salzburger Verkehrsverbundes. Auch die Aushangfahrpläne gibt's zum Download.
Der Kauf von Fahrscheinen / Tickets ist in einem der ServiceCenter Verkehr, dem Kundencenter Salzburg Verkehr, bei einer von ca. 130 Vorverkaufsstellen, bei den Ticketautomaten an den Haltestellen und am Bahnhof, über die App SalzburgMobil oder unserem Fahrpersonal im Stadtverkehr (Obusfahrer:innen) sowie bei den Zugbegleiter:innen der Salzburger Lokalbahn möglich. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Tickets an allen Verkaufsstellen ausgegeben werden und die Preise im Vorverkauf am günstigsten sind. Tickets beim Obusfahrer oder der Obusfahrerin können nur in bar bezahlt werden, eine Zahlung mit Bankomatkarte oder Kreditkarte ist nicht möglich. Bei den Zugbegleiter:innen in der Salzburger Lokalbahn ist eine Kartenzahlung möglich.
Weitere Details zu den Preisen und der Gültigkeit der Tickets finden Sie hier.
Am schnellsten finden Sie alle Informationen zu aktuellen und zukünftig geplante Abweichungen in unserer App SalzburgMobil unter dem Menüpunkt „Verkehrsmeldungen“. Wichtige Informationen werden auch auf den Monitoren an den Haltestellen eingespielt sowie an den Haltestellen ausgehängt. Gerne können Sie sich auch an das Kundenservice unter der Telefonnummer 0800/ 220 050 oder per E-Mail wenden.
Bei Einzelfahrten, Stundenkarten, Tages- oder 24-Stundenkarten ist der Minimum-Preis für den Hund zu entrichten.
Alle Inhaber:innen eines Klimatickets Salzburg (auch in den Varianten Plus, U26, Spezial, Edelweiß und Student) dürfen einen Hund gratis in Bus und Bahn auf den SVV-Linien mitnehmen. Bitte beachten Sie die Beißkorb- und Leinenpflicht.
Eine generelle Gratismitnahme gilt weiterhin für alle Partner-, Therapie- und Polizeihunde. Kleine ungefährliche Tiere, die in geeigneten Behältnissen untergebracht werden, fahren gratis.
Bitte wenden Sie sich an unsere Servicehotline unter 0800/220 050, um den Verlust eines Gegenstandes und Ihre Kontaktdaten bekanntzugeben. Gerne können Sie den Verlust auch per E-Mail melden. Je genauer Sie den Gegenstand und Daten des möglichen Zeitraumes des Verlustes (Obuslinie, Zugnummer, Zeitpunkt etc.) beschreiben, desto leichter ist es für unsere Mitarbeiter:innen, den Gegenstand aufzufinden.
Das Fahrpersonal sammelt alle gefundenen Gegenstände ein und gibt diese bei Dienstende an unser Fundbüro im ServiceCenter, Alpenstraße 91, 5020 Salzburg weiter. In der Regel langen die Fundgegenstände bereits am folgenden Werktag in unserem Fundbüro ein. Alle Anfragen, die bei uns einlangen, werden von unseren Mitarbeitern des Fundbüros bearbeitet. Unsere Mitarbeiter kümmern sich um alle Anfragen und informieren Sie, ob der von Ihnen vermisste Gegenstand gefunden wurde.
Bitte beachten Sie, dass Wertgegenstände (Handys, Laptops, Ausweise, Schlüssel etc.) bereits nach wenigen Tagen an das Fundamt der Stadt Salzburg im Schloss Mirabell übergeben werden müssen. Fundsachen mit geringem Sachwert (Kleidungsstücke, Schirme etc.) werden nach ca. 12 Monaten Lagerung einer karitativen Institution übergeben.
Fahrscheinkontrollen werden regelmäßig auf allen Linien von der Firma Securitas durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket besitzen. Sollte das bei einer Fahrscheinkontrolle nicht der Fall sein, kann dies eine Kontrollgebühr in Höhe von 85,00 Euro und mehr mit sich bringen und/oder zu einer polizeilichen Anzeige führen.
Sollten Sie Rückfragen zur Fahrscheinkontrolle haben, wenden Sie sich bitte an die Firma Securitas.
Securitas Kundencenter Fahrscheinkontrolle
Sterneckstraße 35-37 (2. OG), 5020 Salzburg
Tel.: + 43 (01) 211 96-700
E-Mail: FSK@Securitas.at
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage geschlossen
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