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Ihre Rechte
als Fahrgast

Fahrgastrechte

Ihr Recht als Fahrgast ist uns wichtig und wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Anfragen rund um die Salzburger Lokalbahn lösungsorientiert zu beantworten. Bei Verspätung, Zugausfall und Unfällen bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der schriftlich festgehaltenen Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.

Lesen Sie hier alle geltenden Beförderungsleistungen im Eisenbahnverkehr der Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH sowie Rechte und Pflichten, die Sie als Fahrgast betreffen.

Hinweis:

Agentur für Passagier-und Fahrgastrechte (apf), eine Abteilung der Schienen-Control GmbH:
Passagiere, die mit der Entscheidung des Bahnunternehmens bzw. des Verkehrsverbundes nicht einverstanden sind, können sich an die apf wenden. Als kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle sorgt sie im Streitfall für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen (z.B. bei Verspätungen, Annullierungen). Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular ein, welches unter www.apf.gv.at abrufbar ist. Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bahn, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.

 

Infrastrukturzugang

Die Salzburger Lokalbahn bietet zahlreiche Produkte für Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Eisenbahnverkehrsleistungen an. In der EU-Richtlinie 2001/14, Artikel 3 und im Eisenbahngesetz 1957 i.d:F. BGBl. Nr. 2004/106, § 59 werden die Betreiber der Infrastruktur aufgefordert, Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) zu erstellen und mindestens vier Monate vor Ablauf der Trassenbestellfrist zu veröffentlichen.

Diese sind immer auf dem neuesten Stand zu halten und enthalten Angaben zum Fahrweg, der den Eisenbahnunternehmen zur Verfügung steht sowie Informationen zu den Zugangsbedingungen für den betreffenden Fahrweg.

Die SNNB sind eine detaillierte Darlegung der allgemeinen Regeln, Fristen, Verfahren und Kriterien für die Entgelt- und Kapazitätszuweisungsregelungen; sie enthalten ferner die zusätzlichen Informationen, die für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Fahrwegkapazität benötigt werden.

Pünktlichkeitsgrad
Salzburger Lokalbahn

Im Bundesgesetz über die "Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" sind auch die Entschädigungsregeln für Jahreskartenbesitzer geregelt. Sie werden im Falle von Zugverspätungen und -ausfällen in einem vordefinierten Ausmaß geleistet. Um eventuelle Ansprüche beurteilen zu können, ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu verpflichtet, den ermittelten Pünktlichkeitsgrad bekannt zu geben. Dazu wird jede Zugfahrt elektronisch ausgewertet, eine eventuelle Verspätung registriert und am Zielbahnhof ausgewertet. 

Erfasst werden alle Verspätungen, auch solche, die aufgrund von Naturkatastrophen und Unfällen entstehen. Eine Entschädigungspflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast vor Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurde oder bei Fahrgastverschulden.

Gemäß Personen- und Reisegepäcktarif der Salzburger Lokalbahn erfolgt die Entschädigung nach Maßgabe folgender Modalitäten: es muss im Zuge der Beantragung der SVV Jahreskarte die Anmeldung zu den „Fahrgastrechte Schiene“ angekreuzt und der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SLB zugestimmt worden sein. 

Als Fahrpreisentschädigung wird pro monatlich nicht erreichtem Pünktlichkeitsgrad 10% des rechnerisch auf einem Monat und den Bahnanteil der SLB entfallenden Preisanteils der SVV Jahreskarte geleistet. Eine etwaige Entschädigung wird nach Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte einmal im Jahr ausbezahlt. Entschädigungsbeträge unter € 4,00 im Jahr werden nicht ausbezahlt.

Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten und Fahrpreisentschädigungen sind im Personen- und Reisegepäcktarif der Salzburger Lokalbahn in der jeweils aktuellen Version festgelegt.

Entschädigungsbasis bei SVV-Jahreskarten „Klimaticket Salzburg“ (€ 365,00) = SLB 7,42%, 6,81 EUR im Jahr.

Erforderlicher Pünktlichkeitsgrad
Jahreszielerreichungsgrad 95%

  2019 2020 2021 2022 2023 2024
Jänner 97,52 % 96,87 %
97,45 % 96,26 % 97,58 % 98,31 %
Februar 98,20 % 98,32 %
96,53 % 94,93 % 98,27 % 99,05 %
März 97,18 % 98,93 %
97,15 % 93,72 % 97,77 % 99,53 %
April 99,16 % 99,89 % 96,82 % 95,56 % 97,45 % 99,45 %
Mai 99,02 % 99,38 % 97,54 % 91,28 % 97,06 % 99,44 %
Juni 97,40 % 99,13 % 94,50 % 91,15 % 96,22 % 98,41 %
Juli 99,11 % 97,78 % 97,87 % 90,95 % 97,22 % 99,81 %
August 99,81 % 98,14 % 97,48 % 96,48 % 98,98 %  
September 97,77 % 97,00 % 95,5 % 88,10 % 99,27 %  
Oktober 97,58 % 96,20 % 95,45 % 91,68 % 97,97 %  
November 95,60 % 97,62 % 91,45% 88,69 % 98,60 %  
Dezember 97,46 % 95,87 % 95,68% 95,32 % 98,66 %  
     
     
     
     

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