Stand: 28.03.2025
Stand: 28.03.2025
Sie wollen wissen, welche Förderungen es gibt oder gab, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Seit 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen in den Tarifen Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24 im Jahr 2025. Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 1.000 kWh bezahlen Sie einen Arbeitspreis von 10,00 Cent netto pro kWh.
Der Strompreisdeckel gilt für private Haushaltskund:innen in den Tarifen Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24
Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen!
Die Rabattaktion ist gültig von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.
Der Salzburg AG Stromkostenzuschuss wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Wenn das Vertragsverhältnis kürzer ist als der Rabattzeitraum (beispielsweise bei einem Auszug), wird der Rabatt anteilig gewährt.
In Salzburg wohnhafte Personen unter festgelegten Einkommensgrenzen erhalten für das Jahr 2025 einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.
Der Förderbetrag beträgt pro Haushalt 250 Euro.
Anspruch auf den Zuschuss haben in Salzburg wohnhafte Personen unter einer festgelegten Einkommensgrenze. Die Beantragung kann online erfolgen.
Die Antragsfrist endet mit 30. September 2025.
Nach Prüfung des Antrages wird der Zuschuss vom Land Salzburg auf das angegebene Bankkonto überwiesen oder auf Wunsch vom Land Salzburg in bar ausgezahlt.
Neben den aktuellen Zuschüssen gab es auch im Jahr 2024 einige Unterstützungsmaßnahmen. In Ihrer Jahresabrechnung scheinen diese Zuschüsse aus dem Jahr 2024 weiterhin auf:
Der Stromkostenzuschuss galt für private Haushaltskund:innen in Österreich im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Pro Haushalt wurden die Netto-Energiekosten für 2.900 kWh gedeckelt. Mit 1. Juli 2024 wurde der Energiepreis nur noch bis zur maximalen Höhe von 25 Cent/kWh bezuschusst.
Zwei Drittel der Salzburg AG-Haushaltskund:innen bleiben unter 2.900 kWh Jahresverbrauch. Sie erhalten daher für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 den Zuschuss für ihren gesamten Strombedarf.
Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Es musste kein Antrag gestellt werden!
Der Zuschuss war im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 gültig.
Bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge wurde er berücksichtigt und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) war ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhielten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. Wurde mehr Strom benötigt, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der Stromkostenzuschuss gilt für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Durch die Strompreisbremse sollten die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Pro Haushalts-Zählpunkt wurden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Die Strompreisbremse galt auch bei privaten Wärmepumpen mit eigenem Zähler, sofern der Zähler das Standardlastprofil H0 aufweist. Auch für diese Förderung musste keine Antragsstellung erfolgen.
Ergänzend zur Strompreisbremse wurde später der Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte (auch Top-Up Modell genannt) beschlossen. Dabei wurde eine spezielle Entlastung für Haushalte über drei Personen geschaffen.
Bei Haushalten mit mehr als drei Personen wurde die vierte, fünfte usw. Person mit je 105 Euro im Jahr vom Staat unterstützt.
Die Abwicklung lief großteils automatisch. Einige Haushalte wurden vom Bund postalisch informiert und die Antragsstellung konnte online erfolgen.
Von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 erfolgte die Gutschrift bei Haushaltsprofilen und von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 bei Landwirtschafts- und Gewerbeprofilen.
Der Zuschuss wird automatisch in der Jahresrechnung berücksichtigt.
Haushalte mit Strom- oder Gasheizungen erhielten für das Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss. Die Höhe richtete sich nach dem Verbrauch. Genaue Informationen zur Berechnung der Zuschusshöhe können Sie den unten stehenden Tabellen entnehmen.
Wer am 1. Februar 2024 einen Gas- oder Stromvertrag bei der Salzburg AG hatte musste keinen Antrag stellen. Die Abwicklung des Zuschusses erfolgte automatisch.
Der Zuschuss wird/wurde bei der jeweiligen Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Jahresverbrauch |
Unterstützung |
250 – 2.900 kWh |
€ 40,00 |
> 2.900 kWh |
€ 100,00 |
> 5.000 kWh |
€ 200,00 |
> 10.000 kWh |
€ 300,00 |
> 15.000 kWh |
€ 400,00 |
> 20.000 kWh |
€ 550,00 |
Jahresverbrauch |
Unterstützung |
> 1.500 kWh |
€ 50,00 |
> 3.000 kWh |
€ 100,00 |
> 5.000 kWh |
€ 200,00 |
> 10.000 kWh |
€ 300,00 |
> 15.000 kWh |
€ 400,00 |
> 20.000 kWh |
€ 500,00 |
> 30.000 kWh |
€ 600,00 |
> 50.000 kWh |
€ 800,00 |
> 70.000 kWh |
€ 1.000,00 |
> 100.000 kWh |
€ 1.200,00 |
Der Stromkostenzuschuss in Österreich ist gültig von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Seit 1. Januar 2025 gilt der Salzburg AG Strompreisdeckel. Dieser dient als Ersatz für die wegfallende Strompreisbremse. Mit diesem Rabatt zahlen Haushaltskund:innen für die ersten 1.000 kWh in 2025 nur 10,00 Cent netto pro kWh.
Anspruch auf die Stromkostenbremse hatten natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Strompreisbremse gilt für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 den privaten Haushaltsstrom und greift in Salzburg auch für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler. Für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler und Stromheizungen gab es zusätzliche Zuschüsse von der Salzburg AG.
Im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 werden bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen, bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.
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