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Härtefällen

Entlastungen bei

Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir, zusätzlich zu staatlichen Hilfen, gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen. Hier bieten wir einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen.

Entlastungen für ORF-Beitrag befreite Personen

Entlastung für Stromheizungen

Strom Wärme-Kund:innen der Salzburg AG, die vom ORF-Beitrag befreit sind, erhalten für Ihre Nachtspeicherheizung oder Stromdirektheizung eine einmalige Gutschrift von 250 Euro.

Die Antragsstellung für die Gutschrift kann zwischen 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.  

Entlastungen Gaskund:innen

Gas-Kund:innen sowie Kund:innen der Salzburg AG in Mehrparteienhäusern, die mit Gas von der Salzburg AG beheizt werden und die vom ORF Beitrag befreit sind, erhalten eine einmalige Gutschrift von 400 Euro. Das entspricht in etwa den Mehrkosten im kommenden Winter (1. Oktober bis 31. März) für einen Haushalt mit 70 Quadratmetern Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von 9.800 kWh.

Die Antragsstellung für die Gutschrift kann im Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 erfolgen.

Entlastungen Fernwärmekund:innen

Fernwärme-Kund:innen, die vom ORF Beitrag befreit sind, erhalten eine einmalige Gutschrift von 100 Euro. Zum Vergleich: Die Mehrkosten im kommenden Winter (1. Oktober bis 31. März) für einen Haushalt mit 70 Quadratmetern Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von 6.800 kWh liegen bei rund 73 Euro.

Die Antragsstellung für die Gutschrift kann im Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 erfolgen. 

Weitere Entlastungen

Caritas Energiehilfefonds

Wir beteiligen uns am Entlastungspaket des Landes Salzburg, dass den Caritas Energiehilfefonds auf 1 Million Euro aufstockt. Damit können Personen mit wirtschaftlichen Engpässen bei der Bezahlung ihrer Strom- und Heizkosten unterstützt werden. Bei Bedarf können sich Kund:innen direkt an die Caritas Salzburg wenden.

Wohnschirm Energie

Der WOHNSCHIRM des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hilft rasch, wenn Wohnen für Personen oder Familien nicht mehr leistbar ist.

Mit dem WOHNSCHIRM Energie wurde auch eine eigene Unterstützung eingerichtet, die jenen zugutekommt, die ihre Energiekosten nicht mehr stemmen können. Diese reicht von Zuschüssen bis hin zur vollständigen Übernahme der Energiekosten.

Wohnbeihilfe Land Salzburg

Salzburger:innen, die in einem Mietobjekt leben, haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe zu beantragen. Die Bewilligung sowie Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich individuell aus dem Haushaltseinkommen und den Mietkosten. Weiter Informationen, Beratungsmöglichkeiten und ein Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.

Stundungen

Wir bieten die Möglichkeit zur Stundung. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie aktuell nicht zahlungsfähig sind, aber eine Besserung Ihrer Situation in Sicht ist, können Sie die anstehende Zahlung für ein paar Wochen verschieben. 

Ratenzahlungsvereinbarung bei Nachzahlungen

Unerwartet hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung können eine Herausforderung für knappe Budgets sein. Mit unserem Kundenservice können Sie in diesem Fall individuelle, zinsfreie Ratenzahlungen vereinbaren. So kann eine hohe Belastung abgeschwächt und auf mehrere Ratenzahlungen verteilt werden.

Unterstützung bei Heizungstausch

Um unabhängiger von fossilen Energieträgern und damit von Preissprüngen im internationalen Großhandel zu werden, hat die Salzburg AG eine eigene Dekarbonisierungs-Förderung geschaffen. Damit unterstützen wir Salzburger:innen bei der Energiewende hin zu klimafreundlichen Heizformen. 

Wir beraten Sie gerne:

Unsere Serviceline

Kontaktmöglichkeiten