Stand: 23.09.2024
Stand: 23.09.2024
Wallboxen erhöhen den Lebenskomfort und steigern den Wert einer Immobilie. Die nachhaltigste Lösung ist eine Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung, aber auch Einzellösungen wurden mit dem neuen Wohneigentumsgesetz erleichtert.
Mit der Charge.Community der Salzburg AG machen Sie Ihr Gebäude zukunftsfit. Die Bewohner:innen profitieren vom integrierten Lastmanagement und dem sicheren Laden an eigenen Wallboxen. Die Abrechnung der benötigten Energie erfolgt dabei komfortabel direkt zwischen der Salzburg AG und den Stellplatznutzer:innen.
Für die Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement sind folgende Voraussetzungen nötig:
Bei Neubau und Sanierungen können Sie die entsprechenden Vorrausetzungen bereits bei der Planung berücksichtigen. Im Bestand ist eine entsprechende Nachrüstung nötig. Einen Leitfaden hierzu finden Sie in unserem Planungshandbuch für Wohnbau und Parkgaragen.
Für das Objekt wird ein individueller Vertrag über die Errichtung der vorgesehenen Ladepunkte abgeschlossen.
Über einen zusätzlichen E-Mobilitäts-Zähler im Hausverteiler werden die einzelnen Wallboxen bei den Stellplätzen angebunden. Dazu wird eine entsprechende Stromzuleitung und ein Internetzugang benötigt.
Die Stellplatznutzer:in schließt individuell einen Kaufvertrag für eine Wallbox sowie einen separaten Dienstleistungsvertrag für die Abrechnung des Strombezugs mit der Salzburg AG ab. Die Wallbox wird von der Salzburg AG am jeweiligen Stellplatz installiert und die benötigte Ladeenergie wird direkt mit dem Kunden abgerechnet. Für dieses Service verrechnen wir € 14,25 netto pro Monat und Wallbox.
Einfach gesagt: Das Lastmanagement in einer Tiefgarage verhindert, dass die Netzanschlussleistung des Gebäudes überschritten wird. Die aktive Steuerung des Stromverbrauchs sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energieleistung ideal auf alle E-Autos verteilt wird.
Je mehr Ladestationen in einer Tiefgarage Energie für E-Autos benötigen, desto wichtiger ist es, ein skalierbares Lastmanagement zur Verfügung zu haben.
Deshalb empfiehlt sich für Ladestationen in Tiefgaragen aus technischen Gründen die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung. Für die Errichtung ist die Zustimmung der Hausgemeinschaft notwendig. Seit 1.7.2022 reicht dafür eine 2/3 Mehrheit, wenn mindestens 1/3 der Anteile an der Abstimmung teilnehmen.
Da Gemeinschaftsanlagen gesetzlich vor einzelnen Wallboxen priorisiert werden, ist eine Gemeinschaftsanlage das nachhaltigere und sicherere Vorhaben. Hier finden Sie weitere Informationen.
Mieter:innen müssen sich mit der Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen abstimmen, bevor sie eine E-Ladestation errichten lassen. Ob direkt oder über die Hausverwaltung ist hier für den Prozess nebensächlich.
Ansonsten gelten bezüglich der Zustimmungsfiktion für Anlagen bis max. 5,5 kW die gleichen Regelungen wie für Eigentümer:innen.
Mehr Details zu Ladestationen für Mieter:innen und Vermieter:innen.
Neben den Kosten für die Ladestation selbst können andere Kosten hinzukommen:
Das sieht nach zahlreichen Kostenfaktoren aus. Bitte vergessen Sie nicht, dass es verschiedene Fördertöpfe für E-Mobilität und für Ladestationen im Speziellen gibt.
Um eine Wallbox in einer Tiefgarage zuverlässig steuern zu können, benötigt diese neben dem Stromanschluss auch einen Internetzugang. Es gibt Ladestationen, die per App funktionieren. Diese benötigen allerdings Mobilfunkempfang. Letzterer ist in Tiefgaragen oft nicht gegeben. So kann es vorkommen, dass die App-Steuerung der Wallbox nicht funktioniert.
Bei der Ladelösung Charge.Community der Salzburg AG werden die einzelnen Wallboxen per LAN-Verkabelung angebunden und nur die zentrale Steuerung der Gemeinschaftsanlage benötigt Internetanschluss.
E-Autos sind in Österreich auf dem Vormarsch. Da ist es nur natürlich, dass die Zahl der Ladestationen ebenfalls zunimmt – und das nicht nur im öffentlichen Raum. Wallboxen in Tiefgaragen werden immer begehrter.
Für Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnungen in Mehrparteienhäusern ist der Umstieg auf die saubere Mobilität der Zukunft mit 1. Jänner 2022 deutlich erleichtert worden.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Laden in Tiefgaragen.
Der Gesetzgeber zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Errichtung von Ladelösungen im Wohnbau und Parkgaragen zu erleichtern. Den Hintergrund bilden die Verpflichtungen aus der EU-Gebäude-Richtlinie. Das Salzburger Bautechnikgesetz sieht daher seit August 2021 verpflichtend Leerverrohrungen und oder sogar Ladepunkte bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen vor. Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ob unter einem Mehrparteienhaus oder Einkaufszentrum – das Laden eines E-Autos in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus macht das Leben erheblich einfacher. Dennoch geistert immer wieder der Satz, „Laden in Tiefgaragen ist gefährlich“ durch die Medien.
Allgemein gilt, das Laden eines E-Autos in einer Tiefgarage ist erlaubt und sicher. Offiziell heißt es: „Grundsätzlich dürfen Elektrofahrzeuge in privaten und öffentlichen Garagen abgestellt werden. (…) Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen nach UNECE R100 keine zusätzlichen Gefahren, konstruktive Sicherheit ist gegeben, u.a. ist keine Bildung von entzündlichen Gasen beim Laden zu erwarten. (…)“
Aber, E-Autos in der Tiefgarage laden ist sicher. Dies hat sogar eine Untersuchung einer deutschen Versicherung festgestellt. Dort heißt es, „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“.
Das ist falsch! Nicht nur in ganzen Zahlen, auch im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl brennen Autos mit einem Verbrennungsmotor häufiger als Elektroautos.
Das kann wahr sein. Eine brennende Hochvoltbatterie erfordert von den Einsatzkräften eine andere Strategie bei der Brandbekämpfung. Brennt der Akku nicht, ist ein E-Auto ebenso zu löschen wie ein Verbrenner.
Das ist falsch! Schadensstatistiken bestätigen, dass von E-Autos in Tiefgaragen keine erhöhte Brandgefahr ausgeht. Expert:innen befürworten eine Sperre von Tiefgaragen für E-Autos nicht. Kurz gesagt, die Sicherheit in einer Tiefgarage hängt von der Qualität des Brandschutzes ab, nicht von der Antriebsart der geparkten Autos. Auch wenn ein brennendes E-Auto eine komplexe Situation ist, so ist jedes brennende Auto in einer Tiefgarage ein Gefahrenherd.
"Das Risiko eines Fahrzeugbrands bei E-Autos ist nicht höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Das haben ADAC Crashtests bewiesen. Bei der Brandbekämpfung gibt es aber Unterschiede. Die Feuerwehr bereitet sich entsprechend vor. "
Das neue Wohneigentumsgesetz (Januar 2022) erleichtert die Errichtung von Wallboxen in Tiefgaragen. Zumindest eine Ladevorrichtung bis 5,5 kW kann nicht untersagt werden. Informationspflichten sind dennoch einzuhalten und im äußersten Fall kann die Anrufung des Außerstreitgerichts notwendig sein. Hier gehts zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Parken von E-Autos in Tiefgaragen ist europaweit erlaubt. Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle nationalen Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im Wohnbau und in Parkgaragen zu schaffen.
Ja, die Wallbox kann auch in einem Carport oder Parkplatz installiert werden. Dafür gibt es dann spezielle Standfüße für eine oder zwei Wallboxen.
Uns ist bislang kein Fall bekannt. Grundsätzlich sollte eine fest montierte Wallbox über die Hausversicherung abgedeckt sein. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Versicherungsagenten. Damit kein Strom „gestohlen“ werden kann, sollten Sie eine Zugangsbeschränkung (Karte oder App) zum Freischalten des Ladevorgangs verwenden.