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Tiefgaragen

Ladestationen für

  • E-Auto Laden im Wohnbau und in Parkgaragen
  • Abrechnungsservice
  • Neue gesetzliche Regelungen zum Laden in Tiefgaragen

Stand: 23.09.2024

Wallboxen erhöhen den Lebenskomfort und steigern den Wert einer Immobilie. Die nachhaltigste Lösung ist eine Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung, aber auch Einzellösungen wurden mit dem neuen Wohneigentumsgesetz erleichtert.

Charge.Community - Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung

Mit der Charge.Community der Salzburg AG machen Sie Ihr Gebäude zukunftsfit. Die Bewohner:innen profitieren vom integrierten Lastmanagement und dem sicheren Laden an eigenen Wallboxen. Die Abrechnung der benötigten Energie erfolgt dabei komfortabel direkt zwischen der Salzburg AG und den Stellplatznutzer:innen.

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Ihre Vorteile:

  • contentcolumnsitem_1521455220 Übernahme der Kosten für die Netzbereitstellung durch die Salzburg AG, somit kein Leistungsnachkauf seitens der Hausgemeinschaft oder einzelner Eigentümer:innen notwendig.
  • contentcolumnsitem_1577391947 Ladeleistung pro Stellplatz durch Laststeuerung bis zu 11 kW.
  • contentcolumnsitem_119043776 Abwicklung der Installation der einzelnen Wallboxen sowie die darauf folgende Abrechnung des Ladestroms direkt mit den einzelnen Stellplatznutzer:innen. Damit ergibt sich außer den technischen Voraussetzungen kein weiterer Aufwand für die Hausgemeinschaft oder Hausverwaltung.
  • contentcolumnsitem Entspricht der gesetzlichen Definition einer "Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung".

Technische Voraussetzungen:

Für die Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement sind folgende Voraussetzungen nötig:  

  •  Freier Platz im Zählerverteiler für einen Zähler
  •  Internetanbindung: bei Tiefgaragen ist ein LAN-Verbindung mit Salzburg AG Internet notwendig (aktuell Koax-Anbindung)
  •  Alternativ bei Freiflächen: Anbindung über SIM-Karte möglich
  •  LAN-Verteiler/Switch sowie Verlegung von Koax-Kabel vom Hauptverteiler zum Netzwerkschrank
  •  Leerverohrungen/Kabelwege sowie Kabeltassen zu den einzelnen Parkplätzen

Bei Neubau und Sanierungen können Sie die entsprechenden Vorrausetzungen bereits bei der Planung berücksichtigen. Im Bestand ist eine entsprechende Nachrüstung nötig. Einen Leitfaden hierzu finden Sie in unserem Planungshandbuch für Wohnbau und Parkgaragen.

Leistungen der Salzburg AG:

  • Errichtung und Betrieb der Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement.
  • Individueller Vertrag und Abrechnung der Energie mit der Stellplatznutzer:in durch die Salzburg AG.
  • Übernahme der Kosten für die Netzbereitstellung.

Rahmenvertrag mit der Salzburg AG

Für das Objekt wird ein individueller Vertrag über die Errichtung der vorgesehenen Ladepunkte abgeschlossen. 

So funktioniert's:

Über einen zusätzlichen E-Mobilitäts-Zähler im Hausverteiler werden die einzelnen Wallboxen bei den Stellplätzen angebunden. Dazu wird eine entsprechende Stromzuleitung und ein Internetzugang benötigt.

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Ablauf bei der Errichtung

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Installation der Wallbox am Stellplatz

Die Stellplatznutzer:in schließt individuell einen Kaufvertrag für eine Wallbox sowie einen separaten Dienstleistungsvertrag für die Abrechnung des Strombezugs mit der Salzburg AG ab. Die Wallbox wird von der Salzburg AG am jeweiligen Stellplatz installiert und die benötigte Ladeenergie wird direkt mit dem Kunden abgerechnet. Für dieses Service verrechnen wir € 14,25 netto pro Monat und Wallbox. 

Wie funktioniert das Lademanagement in einer Tiefgarage

Einfach gesagt: Das Lastmanagement in einer Tiefgarage verhindert, dass die Netzanschlussleistung des Gebäudes überschritten wird. Die aktive Steuerung des Stromverbrauchs sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energieleistung ideal auf alle E-Autos verteilt wird.  

Je mehr Ladestationen in einer Tiefgarage Energie für E-Autos benötigen, desto wichtiger ist es, ein skalierbares Lastmanagement zur Verfügung zu haben.  

Deshalb empfiehlt sich für Ladestationen in Tiefgaragen aus technischen Gründen die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung. Für die Errichtung ist die Zustimmung der Hausgemeinschaft notwendig. Seit 1.7.2022 reicht dafür eine 2/3 Mehrheit, wenn mindestens 1/3 der Anteile an der Abstimmung teilnehmen.  

Da Gemeinschaftsanlagen gesetzlich vor einzelnen Wallboxen priorisiert werden, ist eine Gemeinschaftsanlage das nachhaltigere und sicherere Vorhaben. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ladestationen – das sollten Eigentümer:innen und Mieter:innen in der Gemeinschaftsgarage beachten

Mieter:innen müssen sich mit der Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen abstimmen, bevor sie eine E-Ladestation errichten lassen. Ob direkt oder über die Hausverwaltung ist hier für den Prozess nebensächlich.

Ansonsten gelten bezüglich der Zustimmungsfiktion für Anlagen bis max. 5,5 kW die gleichen Regelungen wie für Eigentümer:innen.

Mehr Details zu Ladestationen für Mieter:innen und Vermieter:innen.

Kosten für die Ladestationen in einer Tiefgarage

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Neben den Kosten für die Ladestation selbst können andere Kosten hinzukommen:

  • Kabelschächte 
  • Kabelröhren 
  • Stromleitungen 
  • Wanddurchbrüche 
  • Arbeitsaufwand des Handwerksunternehmens 
  • Wallboxbefestigung 
  • Anschlüsse ans Netz 
  • Brandschutzmaßnahmen errichten oder erneuern

Das sieht nach zahlreichen Kostenfaktoren aus. Bitte vergessen Sie nicht, dass es verschiedene Fördertöpfe für E-Mobilität und für Ladestationen im Speziellen gibt.

Wallbox-Steuerung in Tiefgaragen – wie ist der Empfang?

Um eine Wallbox in einer Tiefgarage zuverlässig steuern zu können, benötigt diese neben dem Stromanschluss auch einen Internetzugang. Es gibt Ladestationen, die per App funktionieren. Diese benötigen allerdings Mobilfunkempfang. Letzterer ist in Tiefgaragen oft nicht gegeben. So kann es vorkommen, dass die App-Steuerung der Wallbox nicht funktioniert.  

Bei der Ladelösung Charge.Community der Salzburg AG werden die einzelnen Wallboxen per LAN-Verkabelung angebunden und nur die zentrale Steuerung der Gemeinschaftsanlage benötigt Internetanschluss.  

Wallboxen in Tiefgaragen – die Gesetzeslage in Österreich

E-Autos sind in Österreich auf dem Vormarsch. Da ist es nur natürlich, dass die Zahl der Ladestationen ebenfalls zunimmt – und das nicht nur im öffentlichen Raum. Wallboxen in Tiefgaragen werden immer begehrter. 

Für Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnungen in Mehrparteienhäusern ist der Umstieg auf die saubere Mobilität der Zukunft mit 1. Jänner 2022 deutlich erleichtert worden.

Was gilt es nun zu beachten?

  • Ladevorrichtungen für E-Autos mit maximal 5,5 kW Ladeleistung können nicht untersagt werden. 
  • Zwar gilt eine Informationspflicht an den Vermieter:in und auch die Miteigentümer:innen, aber selbst bei einem Widerspruch, kann die Zustimmung über ein Außerstreitgerichtsverfahren eingeholt werden. Wenn spätestens zwei Monate nach der Information keine Antwort vorliegt, gilt eine Zustimmungsfiktion. 
  • Für Wallboxen mit höherer Ladeleistung als 5,5 kW sowie für Gemeinschaftsanlagen ist weiterhin die Zustimmung der Hausgemeinschaft notwendig. Ab 1.7.2022 kommt es jedoch zu einer Erleichterung für die Entscheidungsfindung 

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Laden in Tiefgaragen.

Gesetzliche Vorgaben bei Neubau und Sanierung

Der Gesetzgeber zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Errichtung von Ladelösungen im Wohnbau und Parkgaragen zu erleichtern. Den Hintergrund bilden die Verpflichtungen aus der EU-Gebäude-Richtlinie. Das Salzburger Bautechnikgesetz sieht daher seit August 2021 verpflichtend Leerverrohrungen und oder sogar Ladepunkte bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen vor. Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Keine Sorge – Laden in Tiefgaragen ist sicher

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Ob unter einem Mehrparteienhaus oder Einkaufszentrum – das Laden eines E-Autos in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus macht das Leben erheblich einfacher. Dennoch geistert immer wieder der Satz, „Laden in Tiefgaragen ist gefährlich“ durch die Medien. 

Allgemein gilt, das Laden eines E-Autos in einer Tiefgarage ist erlaubt und sicher. Offiziell heißt es: „Grundsätzlich dürfen Elektrofahrzeuge in privaten und öffentlichen Garagen abgestellt werden. (…) Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen nach UNECE R100 keine zusätzlichen Gefahren, konstruktive Sicherheit ist gegeben, u.a. ist keine Bildung von entzündlichen Gasen beim Laden zu erwarten. (…)“ 

Aber, E-Autos in der Tiefgarage laden ist sicher. Dies hat sogar eine Untersuchung einer deutschen Versicherung festgestellt. Dort heißt es, „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“.

Mythen-Check rund um Elektrofahrzeugbrände

  •  E-Autos stellen ein größeres Brandrisiko dar als Verbrenner. 

Das ist falsch! Nicht nur in ganzen Zahlen, auch im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl brennen Autos mit einem Verbrennungsmotor häufiger als Elektroautos. 

  • E-Autos sind schwerer zu löschen als Verbrenner. 

Das kann wahr sein. Eine brennende Hochvoltbatterie erfordert von den Einsatzkräften eine andere Strategie bei der Brandbekämpfung. Brennt der Akku nicht, ist ein E-Auto ebenso zu löschen wie ein Verbrenner. 

  • E-Autos stellen speziell in Tiefgaragen eine hohe Gefahr dar. 

Das ist falsch! Schadensstatistiken bestätigen, dass von E-Autos in Tiefgaragen keine erhöhte Brandgefahr ausgeht. Expert:innen befürworten eine Sperre von Tiefgaragen für E-Autos nicht. Kurz gesagt, die Sicherheit in einer Tiefgarage hängt von der Qualität des Brandschutzes ab, nicht von der Antriebsart der geparkten Autos. Auch wenn ein brennendes E-Auto eine komplexe Situation ist, so ist jedes brennende Auto in einer Tiefgarage ein Gefahrenherd.

ADAC: E-Auto-Crash-Test

"Das Risiko eines Fahrzeugbrands bei E-Autos ist nicht höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Das haben ADAC Crashtests bewiesen. Bei der Brandbekämpfung gibt es aber Unterschiede. Die Feuerwehr bereitet sich entsprechend vor. "

Oft gestellte Fragen...

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